Montag, 23. Juni 2003

Kommt Punkte-Führerschein ab Herbst in Österreich?

  • VCÖ & KfV sagen Ja: Jährlich bis zu 150 Unfall-Tote weniger
  • ARBÖ sagt Nein: Strenge Kontrolle ist besser als neue Gesetze

Schon im Herbst könnte er beschlossen werden - der Punkte-Führerschein. Das wünscht sich Verkehrsminister Gorbach. Die ÖVP ist grundsätzlich gesprächsbereit, nennt fünf Voraussetzungen. Ja sagen die Experten vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Der ARBÖ sagt Nein, ist für strengere Kontrollen der bestehenden Regelung.

Die ÖVP ist grundsätzlich gesprächsbereit, was die Einführung eines "Führerscheinbewährungssystems" betrifft. Aber laut Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka wollte die FPÖ bisher nicht! Kukacka erklärte, dass nur eine Lösung in Frage komme, die eine breite Akzeptanz unter Autofahrern genieße. Die ÖVP erwarte, dass nunmehr eine umfassende Expertengruppe eingesetzt werde, die auch Vertreter der Autofahrerklubs, des Kuratoriums für Verkehrsicherheit, der Bundesländer und des Innenministeriums (Bundespolizeidirektionen) umfasse, die einen akkordierten Vorschlag zu weiteren Beratungen vorlegen sollte, schloss Kukacka.

Am 1. Jänner ´03 beschlossen alle 4 Parteien den Mehrphasen-Führerschein
Kukacka hält weiter fest, dass erst mit 1.1. dieses Jahres von allen vier Parteien der Mehrphasenführerschein beschlossen wurde. Der ziele darauf ab, durch Einführung einer 2. Ausbildungsphase für junge Führerscheinbesitzer (Feedbackfahrten, Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologische Gruppengespräche) die in dieser Lenkergruppe überproportionale Unfallsrate zu reduzieren. Es sei vereinbart, dass die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Mehrphasenführerschein nach einem Jahr evaluiert werden sollten, bevor neue Veränderungen beim Führerscheinsystem vorgenommen würden.

5 Voraussetzungen für Punkte-Führerschein Die Neuregelung müsse als "Führerscheinbewährungssystem" konzipiert werden und von folgenden Voraussetzungen getragen werden:

1. Das "Führerscheinbewährungssystem" darf nur schwere Verkehrsdelikte und keine Bagatelldelikte umfassen, es muss auf die Eliminierung von notorischen Wiederholungstätern abzielen und darf den durchschnittlichen Autofahrer nicht kriminalisieren.

2. Es darf keinen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand verursachen, damit für die Länder, Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen, die für die Administration zuständig sein werden, keine neuen unzumutbaren Kosten entstehen.

3. Vor einer Punktevergabe muss die Gefährlichkeit der Übertretung in Verwaltungsstrafverfahren konkret geprüft werden. Die Behörde darf nicht schematisch vorgehen, und muss berücksichtigen, ob ein Delikt unter gefährlichen Verhältnissen (Unübersichtlichkeit der Überholungsstrecke, etc.) gesetzt wurde und dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hervorgerufen wurde.

4. Die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Deliktkataloge (Organmandate und Anonymverfügungskataloge) und ihre Strafsätze sind bundeseinheitlich festzulegen.

5. Das bisherige System der Führerscheinentziehung enthält zu wenig Anreize für betroffene Lenker, durch den – freiwilligen – Besuch von Verhaltenskursen und Einstellungstrainings ihr gestörtes Verhältnis zum Verkehr zu verbessern. Daher müssen im Führerscheinbewährungssystem allfällige Entziehungszeiten durch geeignete verhaltensändernde Aktivitäten verkürzt werden können. (apa)

23.6.2003 14:41