ARBÖ: Effiziente Kontrollen wichtiger als neue Gesetze
- Präsident Schachter ist gegen den Punkteführerschein
Ein striktes Nein kommt vom ARBÖ: Im Kampf gegen Raser und Alkohollenker müssen in Österreich keine neuen Gesetze erfunden werden. Bereits jetzt haben die Behörden ausreichende Möglichkeiten, die "schwarzen Schafe" aus dem Verkehr zu ziehen und mit Führerscheinentzug vorzugehen, betont der Präsident. Dr. Herbert Schachter: "Damit wird nur kalter Kaffee aufgewärmt..."
Das meinte Schachter und verwies auf die langjährige Diskussion zwischen 1995 und 1998, bei der sich dieses Projekt als weder zweckmäßig noch durchführbar herausgestellt hat.
"Höhere Strafen nützen nichts, wenn es zu wenig sinnvolle Kontrollen und zuwenig Sicherheitskräfte auf den Straßen gibt", argumentiert der ARBÖ-Präsident. Rechtsvorschriften, die nicht von der Exekutive überwacht werden, können nach Meinung des ARBÖ auch nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Ziel der Kontrollen muss die höhere Verkehrssicherheit aller Teilnehmer und nicht mehr Geld für den Finanzminister sein. Die immer wieder angekündigte "Section Control" an gefährlichen Straßenabschnitten müsse rasch umgesetzt werden. Abstandsmessgeräte gehören verstärkt eingesetzt, fordert der ARBÖ-Präsident vom zuständigen Verkehrs- und Innenminister: "Den Worten müssen auch Taten folgen."
Aufholbedarf bei der Bewusstseinsbildung hat Österreich auch bei einer der wichtigsten, aber simplen Maßnahme im Kampf gegen Unfalltote: beim Verwenden von Sicherheitsgurten in Pkw, Bus und Lkw.
Die stichhaltigen Argumente des ARBÖ gegen den Punkteführerschein haben sich in der Zwischenzeit nicht geändert. Die Einführung des Punkteführerscheins würde wesentliche Zusatzkosten verursachen und den Verwaltungsapparat unnötig aufblähen. Das Fahrverhalten der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer würde sich dadurch nicht ändern, die beabsichtigte Abschreckung und Präventivwirkung bliebe aus. In den meisten europäischen Staaten überwiegt - wie in Österreich - die Meinung, dass der Punkteführerschein kein geeignetes Instrument darstellt, um Wiederholungstäter zu erreichen.
Ein Punkteführerschein würde zu einer aus ARBÖ-Sicht ungerechtfertigten Doppelbestrafung führen: zuerst würden die Verkehrssünder für aktuell begangene Delikte bestraft und nach "Punkteüberschreitung" ein zweites Mal durch Führerscheinentzug. Das Addieren von Schlechtpunkten würde zweifellos bewirken, dass Führerscheininhaber den Rechtsweg voll und ganz ausschöpfen werden. "Wenn jeder einzelne Schlechtpunkt bis in die letzte Instanz beeinsprucht wird, wird das die ohnehin schon überlasteten Behörden und Höchstgerichte noch mehr belasten," so der ARBÖ-Präsident. Ineffizienz des Apparates wäre die logische Folge, Bemühen um mehr Sicherheit im Straßenverkehr vergeblich. (apa)
