Samstag, 28. Juni 2003

Weitere "Raser-Lizenzen": 200 km/h auf der Autobahn

  • Stopp! Raser-Lizenzen in OÖ & Kärnten werden aufgehoben
  • In der Steiermark Geschwindigkeits-Tests sogar mit 250 km/h!

Auf der Autobahn 200 km/h schnell fahren zu dürfen: Ein Wunschtraum vieler Möchtegern-F-1-Piloten. In Oberösterreich wäre dies mittels offiziellem Bescheid beinahe Wirklichkeit geworden. Nach heftigen Protesten zog die Landesregierung die besagte Erlaubnis an einen Autohändler wieder zurück. Wie sich herausstellt, gab es mindestens zwei weitere "Lizenzen zum Rasen". Auch diese hat der OÖ Verkehrsreferent Erich Haider aufgehoben. Auch in Kärnten wird eine derartige Raser-Lizenz gestoppt. Aber in der Steiermark sind derartige Bescheide weiterhin üblich und aufrecht. Bis zum Jahr 2000 durften Testfahrten sogar mit 250 km/h gemacht werden.

Steyr-Nutzfahrzeuge hatte "Raser-Lizenz" seit 20 Jahren
Betroffen von der Maßnahme ist nicht nur das niederösterreichische Autohaus, dessen Fall die ganze Angelegenheit ins Rollen gebracht hatte, sondern auch die Steyr Nutzfahrzeuge AG. Sie besaß laut Haider seit mehr als 20 Jahren eine Bewilligung für Testfahrten auf der Autobahn, wobei seinerzeit das Tempolimit für Lkw auf 120 km/h und für Pkw auf 180 km/h festgesetzt worden war.

Rechtlich sei die sofortige Aufhebung der Bewilligungen voll gedeckt, da durch die erlaubten hohen Geschwindigkeiten eine Gefahr gegeben sei, erläuterte Haider. Und er fügte hinzu: "Ich habe der Verkehrsabteilung die Weisung erteilt, dass künftig keine solchen Sondergenehmigungen für höhere Geschwindigkeiten mehr erteilt werden dürfen."

Juristen beschäftigen sich mit "Schnell-Fahr-Bescheid"
Die Frage der "Lizenz zum Rasen" beschäftigt inzwischen auch die juristischen Experten. Universitätsprofessor Andreas Hauer von der Linzer Kepleruniversität wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den angeführten Passagen im Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung um eine Bestimmung "im Ermessen" der Behörde handle. Bei der Entscheidung, ob eine solche Ausnahmegenehmigung vom Tempolimit erteilt wird oder nicht, seien "auch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, vor allem die Frage der Verkehrssicherheit", so Hauer.

Bescheid kann nicht so leicht aufgehoben werden
Was die von Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider (SP) angekündigte Aufhebung der 200-km/h-Erlaubnis anlangt, so sagte Professor Hauer im Gespräch mit der APA, hier sei zu berücksichtigen, dass es sich um rechtskräftige Bescheide handle, "die nicht so leicht einfach aufgehoben werden können". Lediglich, wenn Gefahr im Verzug sei oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege, dann sei die Aufhebung rechtsgültiger Bescheide in einem "verkürzten Verfahren" möglich, wobei dann allfälligen Einsprüchen auch keine aufschiebende Wirkung zukomme. (apa/red)

28.6.2003 10:46