Donnerstag, 26. Juni 2003

VfGH entschied: Pensionsreform 2000 hält großteils

  • Antrittsalters & Erhöhung der Abschläge verfassungskonform
  • SPÖ-Abgeordnete legten Beschwerde ein

Die Pensionsreform 2000 ist in ihren Grundzügen verfassungskonform. Der VfGH empfindet sowohl die Anhebung des Antrittsalters als auch die Erhöhung der Abschläge als verfassungskonform. Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Karl Korinek am Freitag in einer öffentlichen Sitzung mit. Als verfassungswidrig wird hingegen die Neuregelung der Hinterbliebenenpensionen angesehen.

Allerdings gewährt der Verfassungsgerichtshof in diesem Fall eine großzügige Reparaturfrist bis 30. Juni kommenden Jahres. Zudem gilt das Urteil nicht rückwirkend. Das heißt, alle bis Mitte kommenden Jahres geleisteten Witwer- und Witwenpensionen werden weiter nach dem von Schwarz-Blau beschlossenen Modus berechnet.

Grundsätzlich ist es aus Sicht des VfGH zwar erlaubt, die Hinterbliebenenpensionen zu kürzen. Dabei müsse den Hinterbliebenen wegen ihres eigenen Einkommens ein entsprechender Versorgungsstandard gesichert sein. Dies sieht der VfGH derzeit auf Grund der Berechnungsgrundlagen nicht als gegeben an. Problematische ist für die Höchstrichter somit, dass die Pensionsreform 2000 eine Spreizung der Hinterbliebenen-Ansprüche auf 0 bis zu 60 Prozent vorsah, d. h. dass in gewissen Fällen überhaupt keine Zusatzpension ausbezahlt wird. Vor dieser Reform lag das Minimum bei 40 Prozent. (APA/red)

26.6.2003 22:18