Dienstag, 24. Juni 2003

Ab 28. Juni: Fahrverbot für Lkw an Reise-Wochenenden

  • An den Freitagen 4. und 25. 7., am 1. und 8.8. von 15-19 Uhr
  • An allen Samstagen ab 28.6. bis inklusive 6.9. von 8-15 Uhr

Zeitgleich mit dem Start der Sommerferien in Wien, NÖ und dem Burgenland tritt sie in Kraft: Die Ferienreise-Verordnung 2003. Mit dieser Neuregelung soll das befürchtete Stau-Chaos auf den Autobahnen verhindert werden! Lkw dürfen nicht fahren. Das sind die Tage: Die vier Freitage 4. und 25. Juli, 1. und 8. August von 15-19 Uhr, alle Samstage ab 28.6. bis inklusive 6.9. von 8-15 Uhr.

An den Urlaubswochenenden von Ende Juni bis Anfang September wird der Schwerverkehr von den Straßen verbannt. Die Lkw-Fahrverbote gelten an verkehrsstarken Freitagen und an den Samstagen auf den Hauptreise-Routen. Betroffen sind alle Autobahnen und Bundesstraßen (in beiden Fahrtrichtungen) mit einem hohen Transitanteil. Hier die Auflistung des ÖAMTC:

+ West Autobahn A 1 vom Knoten Wien/Auhof bis zur Anschlussstelle Wallersee

+ Süd Autobahn A 2 vom Knoten Vösendorf bis zur Staatsgrenze bei Arnoldstein

+ Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf

+ Mühlkreis Autobahn A 7 vom Knoten Linz (A 1-A 7) bis zur Anschlussstelle Salzburgerstraße

+ Innkreis Autobahn A 8 im gesamten Bereich

+ Pyhrn Autobahn A 9 im gesamten Bereich

+ Tauern Autobahn A 10 von der Anschlussstelle Salzburg/Süd bis zur Anschlussstelle Werfen und von der Anschlussstelle Eben bis zum Knoten Villach

+ Karawanken Autobahn A 11vom Knoten Villach bis zur Anschlussstelle St. Jakob i.R.

+ Inntal Autobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Zams;

+ Brenner Autobahn A 13 im gesamten Bereich;

+ Wiener Außenring Autobahn A 21 vom Knoten Steinhäusl (A 1-A 21) bis zur Anschlussstelle Brunn am Gebirge

+ Welser Autobahn A 25 im gesamten Bereich

+ Kremser Schnellstraße S 33 vom Knoten St. Pölten (A 1-S 33) bis zur Anschlussstelle St. Pölten-Ost

+ Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich

+ Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich

+ Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl

+ Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier

+ Ennstal Straße B 320 im gesamten Bereich

ÖAMTC-Club-Juristin Ursula Zelenka: "Die Ferienreise-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von Unfällen und Staus." Laut Zelenka sollte die Regelung ausgedehnt werden. "Es sollte auch eine Ferienreise-Verordnung für Weihnachts- und Semesterferien, Ostern und Pfingsten diskutiert werden." Statt die Verordnung jedes Jahr neu zu schaffen, sollte eine endgültige Grundlage kreiert werden, die den jährlichen Reisespitzen Rechnung trägt.

Die Sommer-Fahrverbote für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt an den vier Freitagen 4. Juli, 25. Juli, 1. August und 8. August jeweils zwischen 15.00 und 19.00 Uhr. An den Samstagen von 28. Juni bis einschließlich 6. September gilt die Regelung zwischen 8.00 und 15.00 Uhr, danach gilt das Wochenend-Fahrverbot auf Autobahnen von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr. (apa)

24.6.2003 12:25