Mittwoch, 25. Juni 2003

Freispruch im Steiner-Prozess um Anstiftung zum Mord

  • Staatsanwalt meldet Nichtigkeit an, Urteil nicht rechtskräftig
  • Geschworene sprachen Ex-Firmenchef zuvor einstimmig frei

Mit einem einstimmigen Freispruch der Geschworenen, den der Angeklagte mit Tränen der Erleichterung zur Kenntnis nahm, endete der Prozess um Anstiftung zum Mord gegen den Ex-Firmenchef Alfred Steiner am Mittwoch in Wels. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeit an.

Die Anklage hatte Steiner vorgeworfen, zwei Mithäftlinge zum versuchten Mord an einem früheren Mitarbeiter der Firma angestiftet zu haben. Der Beschuldigte selbst wies alle Vorwürfe zurück. Er sprach im Verlauf der Verhandlung von einem Racheakt gegen ihn.

Hintergrund des Prozesses war ein Verfahren gegen Alfred Steiner und dessen Vater Leopold nach einem Brand in einer der Steiner-Firmen. Steiner senior und Steiner junior sollen in der Folge einen Versicherungsbetrug begangen haben, sie wurden deshalb inzwischen - nicht rechtskräftig - schuldig gesprochen. In diesem Betrugsverfahren belastete der frühere Firmenmitarbeiter seine beiden Chefs.

Nach der Anklage im aktuellen Verfahren soll Alfred Steiner daher zwei Mithäftlinge dazu angestiftet haben, diesen Ex-Mitarbeiter zur Rücknahme seiner belastenden Aussagen zu zwingen und ihn dann zu ermorden. Aus dem Vorhaben sei aber nichts geworden, aufgeflogen sei die Sache durch eine anonyme Anzeige, so die Staatsanwaltschaft.

Beim Prozess selbst belasteten die beiden Mithäftlinge den Angeklagten. Dessen Anwalt, Wolfgang Moringer, wiederum legte einen anonymen Brief vor, in dem andere Strafgefangene erklärten, die Steiner vorgeworfene angebliche Anstiftung zum versuchten Mord sei eine "Verleumdung". (APA/red)

25.6.2003 09:59