Kritik am Gesetzesvorschlag für neues Telekomgesetz
- Noch Ergänzungen in verschiedenen Bereichen notwendig
- Zuwenig Konsumentenschutz, Anrainerrechten bemängelt
Die Grünen kritisieren die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Gesetzesvorschlag sei "trotz monatelanger koalitionsinterner Diskussionen unvollständig" und "in vielerlei Hinsicht unbefriedigend", betonte die Telekom- und Konsumentensprecherin der Grünen, Gabriela Moser. Im Zuge der parlamentarischen Diskussion in den nächsten Wochen seien noch "massive Verbesserungen" und Ergänzungen bei Konsumentenschutz, Anrainerrechten und Gesundheitsvorsorge nötig.
Die Regierungsparteien hätten es gänzlich unterlassen, das Telekomrecht im Hinblick auf Anrainerrechte und Gesundheitsvorsorge endlich zu sanieren. Dies lege den Schluss nahe, dass für ÖVP und FPÖ die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, die Einrichtung eines allgemein zugänglichen Katasters über Handymasten und vergleichbare Sendeanlagen, mehr Rechte für die von Strahlungs- und Infraschallimmissionen betroffenen hunderttausenden Anrainer und nicht zuletzt eine seriöse Regelung der Überwachungsfragen kein Anliegen seien.
TKG soll nach Kundmachung in Kraft treten
Das neue TKG soll laut Plan am 3. Juli in den Verkehrsausschuss kommen, am 8. Juli im Plenum des Nationalrats und am 24. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Unmittelbar nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt soll die Novelle laut Infrastrukturministerium in Kraft treten. (apa/red)
