Steuererleichterung für Breitbandnutzer
- Förderung nur für ADSL- und Kabelangebote bis Ende 2004
Breitband-Internet wird für Neueinsteiger billiger. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurde für Breitbandanschlüsse eine steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 50 Euro für die Herstellung des Anschlusses und bis zu 40 Euro der laufenden Grundentgelte beschlossen, teilte am Montag Telekom Austria-Sprecher Martin Bredl gegenüber der APA mit.
Gültig ist das Angebot allerdings nur für Anschlüsse, die nach dem 30. April 2003 hergestellt wurden, die Förderung läuft Ende 2004 aus. Von den Internetanbietern war diese Regelung bereits im Vorfeld kritisiert worden, da bestehende Breitband-Nutzer nicht berücksichtigt werden.
So hatte UPC Telekabel vor einer "Zweiklassengesellschaft" gewarnt und nicht nur die Förderung bestehender Anschlüsse, sondern auch ein anderes Fördermodell - nämlich die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes - gefordert. Auch die Telekom Austria hätte sich die Förderung bestehender Breitband-Kunden gewünscht, die jetzige Regelung ist aber laut Bredl ein "grundsätzlich wichtiger Schritt".
Außerdem wurde von den Internetanbietern befürchtet, dass die Kunden nun massenweise ihren Anbieter wechseln würden, um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen. Laut Budgetbegleitgesetz gelten die An- und Abmeldung oder ein Betreiberwechsel aber nicht als absetzbar.
Breitbandtechnik im Sinne des Gesetzes liegt bei einer Downloadbandbreite von mindestens 250 kbit/Sekunde und permanentem Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt (Flatrate) vor. Die Förderung gilt daher nur für ADSL- und Kabelangebote ohne zeitliche Beschränkung und auch nicht für ISDN- und UMTS-Anschlüsse. (APA)
