Nach Streik: Fünf Post-Betriebsräte vor Arbeitsgericht
- Hohe Schadensersatzforderungen der Post
- Christlichen Gewerkschaftern droht Gefängnisstrafe
Ein gerichtliches Nachspiel hat jetzt der Streik im Salzburger Post-Verteilerzentrum Wals vom 8. Mai 2003: Fünf Betriebsräte der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) müssen sich am Freitag vor dem Salzburger Arbeits- und Sozialgericht verantworten. Die Post AG wirft den Männern schwere Nötigung vor und fordert 250.000 Euro Schadensersatz. Den Betriebsräten droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die Post AG bezeichnete die Betriebsversammlung in der Abteilung Güterbeförderung vor sechs Wochen, wo 70 Mitarbeiter von 2.00 bis 12.00 Uhr gegen den drohenden Personalabbau bei der Post protestiert hatten, als unangemeldete Streikmaßnahme. Durch die Blockade des Verteilerzentrums gab es an diesem Tag in weiten Teilen Salzburgs keine Post. Ein vierfacher Vater wurde damals fristlos entlassen.
"Es handelte sich um keinen Streik, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Betriebsversammlung. Das hat der Zentralausschuss-Vorsitzende in der Zwischenzeit festgestellt", kritisierte ÖAAB-Landesobmann Ludwig Bieringer.
"Unmoralisches Angebot"
Als ein unmoralisches Angebot bezeichnete Bieringer die Aussage von Post-Generaldirektor Anton Wais, die Klage werde dann zurückgezogen, wenn die fünf ÖAAB/FCG-Betriebsräte ihre Funktion zurücklegten. "Das kommt ja einem Berufsverbot gleich", zeigte sich Bieringer empört.
Für die Protestmaßnahmen im Mai habe es einen einstimmigen Gesamtbeschluss des Post-Betriebsrates für Salzburg-Stadt gegeben, nahm Friedl seine Betriebsräte in Schutz. Die FCG hält dort seit dem Vorjahr die Mehrheit. (apa, red)
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