Sonntag, 15. Juni 2003

Kritisches Gutachten zu BA-CA-Stiftungen

  • Vorwürfe von Böhmdorfers Ex-Kanzlei Gheneff Fürst
  • BA-CA kontert: Stiftung ist rechtmäßig

Bei der Errichtung der B&C Privatstiftung soll die Bank Austria Creditanstalt Bestimmungen des Privatstiftungsgesetzes verletzt haben. Dies behauptet Wiener Rechtsanwältin Huberta Gheneff-Fürst - die die Kanzlei des nunmehrigen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer übernommen hat - in einem Gutachten, berichtet "profil" in seiner aktuellen Ausgabe.

Gheneff-Fürst hat das Gutachten im Auftrag einer Gruppe von privaten Kleinaktionären der Hypovereinsbank (HVB) erstellt. Es soll in den kommenden Tagen dem Handelsgericht übermittelt werden. Laut dem 22-seitigen Schriftsatz sollen bei der Privatstiftung die Intentionen des Gesetzgebers "nicht in gesetzmäßiger Art und Weise" befolgt worden sein. Auch die Unabhängigkeit der Stiftung sei nicht erkennbar.

Vorwürfe zurückgewiesen
BA-CA-Sprecher Martin Hehemann wies diese Vorwürfe zurück. Er nannte das Gutachten "einen politischen Hüftschuss von jemandem, der politisch eindeutig zuzuordnen ist. Damit ist ja auch offensichtlich, wer hinter diesem Papier steckt." Außerdem sei das Gutachten "von jemandem verfasst, der nicht gerade als Stiftungsexperte gilt. Diese Stiftungen wurden vor ihrer Gründung von echten Stiftungsrechtsexperten überprüft und vom Firmenbuchgericht als rechtmäßig bestätigt." (apa/red)

15.6.2003 10:09