Lohnsteigerungen fürs Älterwerden bald EU-widrig
- Vorallem Kollektivverträge und öffentlicher Dienst betroffen
- Aus für Biennien-Gehaltsprünge?
Eine Mehrbezahlung allein aufgrund eines höheren Alters ist EU-widrig. Österreich werde die entsprechende EU-Richtlinie 2000/78 zur "Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" wie gefordert bis Ende des Jahres umsetzen, kündigte Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein am Freitag an.
Langfristig werde es damit zu einer Abflachung der Lebenseinkommenskurve kommen, "dramatische Änderungen von heute auf morgen" solle es aber nicht geben, teilte der Minister mit. Konkret werde dies höhere Einstiegsgehälter für junge Menschen bedeuten und in der Folge den Verzicht auf den einen oder anderen Biennalsprung. Jüngere Arbeitnehmer würden dadurch eine bessere Bezahlung bekommen, ältere Arbeitnehmer dafür bessere Beschäftigungschancen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sollen jetzt die Kollektivverträge (KV) in diese Richtung überarbeitet werden, so Bartenstein.
Ein "klassischer Kandidat" für die Anwendung dieser Richtlinie ist der öffentliche Dienst, zitiert die Tageszeitung "Die Presse" den Rechtsanwalt Stefan Köck. Auch viele Angestellten-Kollektivverträge und einzelne bei Arbeitern (Bau, Holz, Metall, Chemie) basieren auf diesem Entlohnungssystem.
Beamtenschema gefährdet
Gerechtfertigt und EU-konform sei das Senioritätsprinzip nur dann, wenn die steigende Entlohnung der steigenden Erfahrung entspricht, meinen europäische Arbeitsrechtler. In Österreich gilt das Senioritätsprinzip allerdings meist als Treueprämie für den längeren Verbleib in einem Betrieb. Bei einem Wechsel geht sie verloren.
Sache der Gerichte werde es sein, ob in bestehende Arbeitsverhältnisse eingegriffen werden kann. Arbeitgebern stehe auch künftig frei, ihre Beschäftigten über dem Kollektivvertrag zu bezahlen und Treueprämien zu verteilen. (APA)
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