12-Jähriger tot: 20-Jähriger zu 15 Jahren verurteilt
- Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
- Leiche des Opfers nach wie vor verschwunden
"Ich habe die Panik gekriegt, dass ich ins Gefängnis komme. Da habe ich ein Messer genommen und ihn wie im Blackout erstochen..." gestand der Angeklagte vor dem Richter. Nach eineinhalb Stunden Beratung wurde das Urteil gefällt: Schuldig, 15 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher! Jürgen P. im Wiener Jugendgericht nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger: "Wir nehmen das Urteil an."
Der Mordfall erregte im vergangenen November großes Aufsehen: Der 19-Jährige soll den Buben sexuell missbraucht und ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Mord, schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Störung der Totenruhe vor. Der sagte vor Gericht zu seiner Tat:
Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafe ist daher nicht rechtskräftig. Mildernd wertete das Schwurgericht das Geständnis sowie den Beitrag zur Wahrheitsfindung. Jürgen P. hatte Details zum Tathergang angegeben, die ohne seine Aussage nie zu Tage getreten wären. Erschwerend waren neben fünf Vorstrafen wegen Einbruchsdiebstahls und Körperverletzung das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen sowie die "grausame Begehung der Tat".
Die Einweisung in eine Sonderstrafanstalt begründete Richterin Beate Matschnig folgendermaßen: "Sie sollen therapiert werden, damit Sie irgend wann doch resozialisiert werden können." Laut psychiatrischem Gutachten weist der Täter eine Persönlichkeitsstörung auf. Nach Verbüßung seiner Strafe wird ein Sachverständiger entscheiden, ob er in Freiheit entlassen werden kann. Sollte bis dahin kein therapeutischer Erfolg erzielt worden sein, kann Jürgen P. weiter angehalten werden.
Täter und Opfer kannten einander
Die beiden kannten einander über eine Sozialpädagogin, die sich - nach Ansicht einiger Kollegen zu sehr - um Jürgen P. gekümmert hatte. Der Bursch stammt aus tristen familiären Verhältnissen, wurde mit zehn Jahren von einem älteren Herrn missbraucht, wuchs zuerst bei der Großmutter auf und landete schließlich in verschiedenen Heimen.
Die Frau hatte sich aber auch um Thomas Klinger zu kümmern, der als ebenfalls sexuell missbrauchtes Kind eine Therapie machte.
Am 29. November 2002 holte Jürgen B. den 12-Jährigen Thomas Klinger von seiner Sozialpädagogin ab und brachte ihn in die ihm zur Verfügung gestellte Wohnung. Er schlug dem Zwölfjährigen ein "Spiel" vor und verlangte, dieser solle sich ausziehen. Es kam zu mehreren Übergriffen, bis Thomas aufschrie. "Da ist mir bewusst geworden, dass ich wieder eine Straftat begangen habe", schilderte der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) die Situation.
Erst Würgen, dann Messerstiche
Er befürchtete die Konsequenzen, sollte das bekannt werden, und nahm daher Thomas in den Schwitzkasten, um ihn zu erwürgen: "Er hat geschrien, ich habe ihn weiter gewürgt." Die Kraft des schmächtigen, klein gewachsenen Burschen reichte jedoch nicht aus, worauf er aus der Küche ein Messer holte.
Die Leiche wickelte der 19-Jährige dann in ein Leintuch und zwei Müllsäcke und zerrte sie durchs Stiegenhaus zu einem Müllcontainer. Erst am nächsten Tag bedeckte er das Bündel mit Abfall. Anfang Dezember wurde Jürgen P. festgenommen, nachdem er den Verdacht zunächst auf einen Bekannten gelenkt hatte, indem er in dessen Kellerabteil die blutigen Kleider des Toten deponiert und ein fingiertes Erpresser-E-Mail verfasst hatte.
Von den sterblichen Überresten des Opfers fehlt bis heute jede Spur. Trotz einer groß angelegten Suche unter Hunderten Tonnen von Müll wurde der Leichnam nicht gefunden. "Es ist davon auszugehen, dass er bereits zum Zeitpunkt der Suchaktion in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig verbrannt worden ist", meinte Staatsanwalt Harald Bohe. (apa/ red)
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