Sonntag, 15. Juni 2003

Volksentscheid zu Pensionsreform nicht mehr möglich

  • Streiks als Symbol der Schwäche des ÖGB
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Eine Volksabstimmung zur jetzt beschlossenen Pensionsreform ist verfassungsrechtlich nicht mehr machbar, sobald der Bundespräsident das Budgetbegleitgesetz beurkundet hat. Das erklärte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer am Sonntag im ORF- Parlamentsmagazin "Hohes Haus".

Rein theoretisch wäre eine Volksabstimmung nur dann möglich, wenn sich der Nationalrat in den nächsten Tagen doch noch zu einem solchen Schritt entschließen sollte. Die von Vizekanzler Haupt angekündigte Volksabstimmung könne sich also nicht mehr auf die vergangenen Mittwoch beschlossene Reform beziehen, so Mayer.

Der Bundesrat wird das Budgetbegleitgesetz inkl. Pensionsreform am 23. Juni beschließen, danach beurkundet Bundespräsident Klestil das Gesetz. Die nächsten Sitzungen des Nationalrates sind für 17. und 18. Juni und dann erst wieder für 8. Juli anberaumt.

Der Wiener Politologe Professor Peter Gerlich sieht indessen in den jüngsten Streiks gegen die Pensionsreform ein Zeichen der Schwäche des ÖGB, nicht der Stärke. In einem Interview für das ORF-Magazin "Hohes Haus" meinte Gerlich, die Gewerkschaft sei stark gewesen, solange es ohne sie nicht gegangen ist. Die Tatsache, dass man zu Kampfmaßnahmen gegriffen hat, zeige, dass der ÖGB in einer schwierigen Lage ist.

Die Zeiten, in denen der ÖGB 50 Prozent der Macht der Realverfassung dargestellt habe, seien vorbei. Man müsse aber auch sehen, so der Politik-Experte weiter, dass der Gewerkschaft eine große Mobilisierung gelungen sei, bei gleichzeitiger Toleranz der Streiks in der Öffentlichkeit. Professor Gerlich ortet in dem Interview insgesamt einen Bedeutungsverlust der Sozialpartnerschaft und einen Bedeutungsgewinn des Parlaments durch die jüngsten Diskussionen um die Pensionsreform. (APA)

15.6.2003 11:56