Mittwoch, 11. Juni 2003

Asylgesetz mit Änderung vom Ministerrat beschlossen

  • Entscheidung über Asylantrag innerhalb von 72 Stunden

Der Ministerrat hat am Mittwoch das neue Asylgesetz beschlossen. Kernpunkt ist eine Erstabklärungsstelle, die innerhalb 72 Stunden entscheiden soll, ob Asyl gewährt wird, der Betroffene aus dem Verfahren ausscheidet oder eine genauere Untersuchung eingeleitet wird. Mit Listen sicherer Dritt- bzw. Herkunftsstaaten sollen Bürger gewisser Länder generell vom Asyl in Österreich ausgeschlossen sein.

Allerdings hat man im Begutachtungsentwurf doch die Möglichkeit einer Einzelprüfung vorgesehen, um den aufgetretenen Verfassungsbedenken entgegenzutreten. Diese kommt dann zum Tragen, wenn es Hinweise auf eine Flüchtlings- oder Menschenrechtskonventions
-relevante Verfolgung gibt.

Bleibt nur die Frage, wie ein Asylwerber überhaupt nach Österreich kommt, da ja über der Grenze nur sichere Drittstaaten sind und daher eine sofortige Abweisung jederzeit möglich scheint. Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) meinte dazu nach dem Ministerrat: "Auf bekannten Wegen". Legale Möglichkeiten wären etwa der Botschaftsantrag für Familienmitglieder sowie das Flughafenverfahren. Ansonsten gebe es theoretisch immer die Option, den Asylwerber in das Land zurückzuschicken, aus dem er eingereist ist.

Einen der Hauptkritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren hat das Innenministerium nicht geändert - das so genannte Neuerungsverbot, das das Vorbringen neuer Fakten in der Berufungsinstanz verhindert. Strasser begründete dies damit, dass er Verzögerungen im Verfahren vorbeugen wolle. Auch die Kritik des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, wonach eine Außerlandschaffung während der Berufung nicht verfassungskonform sein dürfte, beeindruckt den Minister nicht: "Wenn der Professor Mayer etwas kritisiert, habe ich immer das Gefühl, dass wir auf dem richtigen Weg sind". (apa)

11.6.2003 11:32