Mittwoch, 4. Juni 2003

Gericht verbietet Werbung für Handy-Klingeltöne

  • Anzeige in "Bravo Girl" verschleiert die wahren Kosten
  • Mehrfachanrufe von Kindern und Jugendliche durch Werbung

Das Hamburger Oberlandesgericht hält Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften teilweise für sittenwidrig. Weil eine Anzeige in "Bravo Girl" die wahren Kosten des Musik-Downloads verschleiere, liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so die Richter.

Wer einen Song als Klingelton auf das eigene Handy herunterladen will, zahlt dafür schon mal um die 1,86 Euro. Per 0190er-Telefonnummer wird die Melodie bestellt und landet per SMS auf dem Mobiltelefon. Der Haken an der Sache: Bei dem angegebenen Entgelt handelt es sich um einen Minutenpreis.

Gesamtkosten werden verschwiegen
In einer Anzeige ausgewiesene Minutenpreise geben somit keinen Aufschluss über die Gesamtkosten - nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kommen bei einem Anruf auf diese Weise schnell bis zu fünf Euro zusammen. Vor allem Jugendlichen sei dies häufig nicht klar. Deshalb klagte der vzbv gegen den Klingelton-Anbieter INA Germany AG, der die Anzeige in "Bravo Girl" geschaltet hatte.

Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht Lübeck in einem ähnlichen Fall einem anderen Klingelton-Anbieter das Werben in Jugendzeitschriften untersagt.

Keine Kontrolle über die Kosten
Besonders kritisch sei es, wenn Kinder und Jugendliche durch die Werbung zu Mehrfachanrufen verleitet würden. Da die Telefonrechnung nur einmal im Monat kommt, ist es schwer, die Kosten einzustufen. Nur bei Handys mit Prepaid-Karten ist es möglich Kosten zeitnah zu kontrollieren und rechtzeitig zu begrenzen.

4.6.2003 13:36