Montag, 2. Juni 2003

Neues Telekomgesetz wieder nicht im Ministerrat!!

  • Nummern-Portabilität weiter in der Warte-Schleife
  • EU-Zeitplan geht sich nicht mehr aus - Strafe droht!

Pleite im Ministerrat: Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das die jüngsten EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt, das trotz mehrerer Anläufe in den vergangenen Wochen bisher nicht den Ministerrat passiert hat, ist auch am Mittwoch wieder auf die lange Bank geschoben worden. Das könnte teuer werden: Wenn Österreich die Frist zur Umsetzung versäumt, drohen Klagen von EU und eventuell von Geschädigten.

Eine letzte Chance für einen halbwegs zeitgerechten Beschluss stellt der Ministerrat am nächsten Dienstag dar. "Das TKG wurde um eine Woche zurückgestellt", hieß es.

Infrastrukturminister Gorbach sei aber "optimistisch, dass nächste Woche eine Lösung gefunden wird" und die Novelle am nächsten Dienstag im Ministerrat behandelt werde.

EU-Strafe droht
Das Infrastrukturministerium hofft, dass sich der Beschluss trotzdem innerhalb der Frist ausgeht. Das dürfte aber nur mit viel Glück noch möglich sein. Selbst wenn die Entscheidung heute gefallen wäre, wäre mit einer Verspätung von einigen Tagen - und eventuellen Entschädigungsklagen - zu rechnen gewesen. Umso mehr droht der Alpenrepublik jetzt ein Vertragsverletzungs-Verfahren der EU wegen Säumigkeit.

Grund: Uneinigkeit zwischen Abhör-Ministerien
Als Grund für die neuerliche Verschiebung wurde in Branchenkreisen die Uneinigkeit über den Aufteilungsschlüssel der Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekomfirmen genannt. Innenministerium, Justizministerium und Verteidigungsministerium hätten sich bisher auf keinen entsprechenden Passus im neuen TKG einigen können.

Die Kosten für die Überwachungseinrichtungen müssen laut einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes auch vom Bund und nicht nur von den Betreibern getragen werden.

Einheitlicher Rechtsrahmen
Das neue Telekom-Gesetz soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen.

Der Telekommarkt soll laut neuem TKG künftig in 18 - statt bisher 4 - Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt werden künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel (Nummernportabilität). Dazu kommt eine Regelung für den Lauschangriff durch Innen-, Justiz- und Verteidigungs-Ministerium.

Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht, ebenso wenig wie die von der Telekom Austria (TA) erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife. (pte/apa/red)

Weitere Informationen:

  • Mobilkom-Website
  • one-Website
  • Drei-Website
  • tele.ring-Website
  • RTR-Website

    2.6.2003 13:56