Schuldig! 44 Monate Haft für Spediteur Kralowetz
- Urteil bereits nach nur 1 Tag Verhandlung - es ist rechtskräftig!
- Kralowetz: Kein Einspruch aus gesundheitlichen Gründen
Kurz und schmerzlos war die Verhandlung zur Frächter-Affäre (einem europaweiten Speditionsskandal), die erst am Mittwoch begonnen hat: Der Transport-Unternehmer ist schuldig! Das bereits rechtskräftige Urteil der 5. Strafkammer am Landgericht München: 3 Jahre und acht Monate für den Österreicher. Karl Kralowetz kann damit rechnen, dass er nach der Verbüßung von 22 Monaten Gefängnis - die Hälfte der Haftstrafe - nach Österreich abgeschoben wird.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter verzichteten auf Rechtsmittel gegen das Urteil. In seinem Schlusswort sagte Kralowetz, er habe wegen gesundheitlicher Probleme nicht die Kraft, den Prozess oder Rechtsmittel durchzustehen.
Der Kralowetz-Verteidiger hatte im Auftrag seines Mandanten eine Erklärung verlesen, in welcher die erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt wurden.
Das Gericht hielt den Angeklagten für schuldig, im Laufe von etwa drei Jahren in 3.427 Fällen Lkw-Fahrer aus osteuropäischen Ländern nach Deutschland eingeschleust zu haben, ohne dass für diese die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlag. Er soll sie mit Wochenarbeitszeiten bis zu 100 Stunden ausgebeutet haben.
Die dem vorgeworfenen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine mögliche zu geringe Entlohnung sowie extreme Arbeitsbedingungen würden vom deutschen Ausländergesetz nicht umfasst, stellte der Staatsanwalt fest. (apa)
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