Villacher Krebs-Affäre: Gynäkologe entlastet
- Sachverständiger: Keine fahrlässige Tötung
- Über 1.000 Krebstest nicht an Labor übermittelt
Jener Villacher Gynäkologe, der jahrelang Tausende Krebsabstriche nicht zur weiteren Befundung an ein Labor weitergeleitet hat, wird nun doch nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Ein Grazer Sachverständiger kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Tod dreier Patientinnen und dem Verhalten des 58-jährigen Mediziners besteht.
Noch offen ist, ob der - mittlerweile als Frühpensionist in Freiheit lebende - Gynäkologe wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht kommt. Es geht dabei um 14 Fälle, wobei Sachverständige feststellen soll, ob eine Früherkennung die Entwicklung eines Karzinoms verhindert hätte. Dieses von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegebene Zusatzgutachten wird in einigen Wochen erwartet.
Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Ordination hatte die Polizei letztes Jahr weit mehr als 1.000 Krebstests sichergestellt, die nicht ans Labor weitergeleitet worden waren. Bei einer ersten Einvernahme hatte der Arzt angegeben, er habe sich die Portokosten ersparen wollen. Wohl aber hatte er die Kosten der Sozialversicherung verrechnet.
(apa)
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