Abänderungsantrag zu Politikerpensionen
- Solidarbeitrag bis 15 Prozent; Ende für Frühpension 2017
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Mit einigen Einschnitten müssen nun auch Politiker im Zuge der Pensionsreform rechnen. Einerseits wird von den Regierungsparteien ein Solidarbeitrag von 15 Prozent geplant, andererseits die Politiker-Frühpension bis 2017 abgeschafft. Für die heutige Politikergeneration halten sich die Kürzungen folglich in Grenzen.
Die Neufassung des Antrages der Koalitionsparteien für eine Neuregelung der alten Politikerpensionen war nötig geworden, nachdem die vorangegangene "Trägerrakete" für massive Aufregung gesorgt hatte. Die Neuregelung solle "im Gleichklang mit der Pensionsreform 2003" erfolgen, heißt es. Die Möglichkeit, vor dem 65. Lebensjahr in Pension zu gehen, soll nun schrittweise bis 2017 abgeschafft werden.
Ab 2017 Polit-Pension erst ab 65
"Ab dem Jahr 2017 kann - abgesehen vom Fall der Funktionsunfähigkeit - kein Betroffener mehr vor der Erreichung des 65. Lebensjahres in Pension gehen", heißt es dazu in den Erläuterungen zum "Gesamtändernden Abänderungsantrag". In der Erstversion des Antrages hatte eine neue Möglichkeit zur Frühpensionierung für massive Aufregung gesorgt.
Kommen soll auch der angekündigte "Solidarbeitrag". Ex-Politiker werden künftig für Pensionsanteile unter der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3.360 Euro, ab 2004 3.390 Euro pro Monat) acht Prozent "Pensionssicherungsbeitrag" bezahlen müssen, für die darüber liegenden Teile 15 Prozent. Dieser Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 3,3 Prozentpunkte soll der Beitrag künftig für die Beamten betragen, auf deren Pensionsrecht das für die Politiker Bezug nimmt. Dazu kommen 4,7 bzw. 11,7 Punkte speziell für Politiker. Bisher waren insgesamt sieben Prozent zu bezahlen (2,3 für Beamte plus 4,7 für Politiker).
Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt
Neu eingeführt werden sollen Abschläge für vorzeitigen Pensionsantritt, so lange dieser nach der Übergangsregelung noch möglich ist. Diese sollen bei 4,2 Prozent für jedes Jahr Pensionsantritt vor dem 65. Lebensjahr liegen. Sie sollen allerdings mit zehn Prozent gedeckelt werden.
Eingegangen wird schließlich auf einige Fälle, die in der Diskussion der vergangenen Wochen aufgetaucht sind: Zeiten als Politiker sollen nur mehr entweder für eine Abgeordneten- oder eine Minister- (bzw. Staatssekretärs-)Pension angerechnet werden. Beim Zusammenfall von Pensionsbezug (etwa als Regierungsmitglied) und Aktivbezug (etwa als Abgeordneter) wird nur mehr die Pension ausbezahlt. Ist der Aktivbezug höher, wird die Differenz zwischen den beiden Beiträgen ausbezahlt. (APA/red)
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