Mittwoch, 4. Juni 2003

Graz: Haftbefehl gegen Vater von misshandelten Buben

  • Einvernahme von Angehörigen und Nachbarn
  • 4-Jähriger war nach Misshandlungen im LKH verstorben

Gegen den Vater des am Samstag im LKH Graz an seinen schweren Schädelverletzungen und inneren Verletzungen verstorbenen vierjährigen Jungen, wurde ein Haftbefehl erlassen. Der Verdacht des schweren Missbrauchs mit Todesfolge scheint sich zu bestätigen. Der Vater befindet sich in Polizeigewahrsam und wird in Untersuchungshaft überstellt werden.

Das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung wurde für Mittwochnachmittag erwartet. Laut dem Präsidenten des Grazer Straflandesgerichts, Friedrich Kicker kommt im Moment noch jedes Delikt von Quälen über Missbrauch bis hin zu Mord in Frage. Angehörige und Nachbarn des Vierjährigen und dessen Eltern wurden von der Untersuchungsrichterin einvernommen.

Seitens der Kinderchirurgie hieß es, dass es bei den Geschwistern des Buben, vier Kinder im Alter von zwölf Monaten bis elf Jahren, keine Hinweise auf einen Missbrauch gegeben hätte. Auch bei früheren Untersuchungen des Vierjährigen - der Bub litt unter einem Herzfehler und hatte das Down-Syndrom - wären keine Anzeichen zu erkennen gewesen, dass das Kind derart schwer misshandelt wurde. "Es gab weder ungewöhnliche blaue Flecken noch sonst irgendwas", erklärte der untersuchende Arzt. (apa)

4.6.2003 13:05