Mittwoch, 4. Juni 2003

Auch neuer Entwurf zu Asyl-Gesetz ist umstritten

  • UNHCR: Verschärfungen gegenüber Erstentwurf

Auch der in einigen Punkten abgefederte Entwurf zum neuen Asyl-Gesetz stößt beim UNO-Flüchtlingshochkommissariat auf Widerstand. Gottfried Köfner, UNHCR-Vertreter in Österreich, meint in seiner jüngsten Stellungnahme: "Auch der zweite Entwurf verstößt mehrfach gegen Europäische Menschenrechts- und Genfer Flüchtlingskonvention."

Besonders kritisiert wird das Beharren auf dem Neuerungsverbot, wonach in der Berufungsinstanz keine neuen Argumente vorgebracht werden können. Weitere Kritikpunkte des UNHCR betreffen die Abschaffung von Asylanträgen an heimischen Grenzposten sowie die Möglichkeit, Asylwerber während der Berufung abzuschieben.

Letzteres bedeute, dass künftig "die keineswegs fehlerfreie Erstinstanz de facto ohne effektives Sicherheitsnetz über Leben oder neuerliche Verfolgung von Menschen entscheiden wird", kritisierte Köfner. Effektive Rechtsmittel fehlten. Bezüglich des Neuerungsverbots meint der UNHCR-Vertreter, dieses bedeute, "dass die meisten Asylwerber künftig ihre ganze Geschichte von Flucht und Verfolgung auf Knopfdruck hervorsprudeln werden müssen".

Gerade die politisch, ethnisch und religiös Verfolgten würden diese realitätsfremde Aufgabe nicht erfüllen können - schon gar nicht, wenn dies künftig in nur 72 Stunden (in dem neu geschaffenen Erstaufnahmezentrum) zu geschehen habe. Laut Köfner sehen die neuen Pläne von Innenminister Strasser "sogar noch Verschärfungen gegenüber dem Erstentwurf vor".

Kernpunkt des neuen Asylgesetzes ist die Schaffung eines Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen, wo innerhalb maximal 72 Stunden entschieden werden soll, ob der Antragssteller sofort Asyl erhält, gleich zurückgeschickt wird oder ein ausführlicheres Verfahren eingeleitet.

(apa)

4.6.2003 10:26