Prozess um Baby-Doppelmord endete mit Schuldspruch
- Noch nicht rechtskräftiges Urteil: 3,5 Jahre Haft
- Staatsanwaltschaft bringt Nichtigkeitsbeschwerde ein
Mit einem Schuldspruch ist am Mittwoch Abend der Aufsehen erregende Prozess um den Mord an zwei Babys am Innsbrucker Landesgericht zu Ende gegangen. Die 31-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das letzte Wort hat folglich der Oberste Gerichtshof.
Die Geschworenen kamen nach knapp vierstündigen Beratungen zu dem Schluss, dass die Innsbruckerin in beiden Fällen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt schuldig ist. Sie soll zudem auf Grund der Gefährlichkeit für ihr Umfeld und der Abartigkeit von einem höheren Grad in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
Mildernd auf das Urteil habe sich die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie die Tatsache, dass sie beide Taten unter Einfluss eines abnormen Geisteszustandes begangen habe, ausgewirkt, sagte Richter Anton Mayr. Erschwerend seien hingegen die Wiederholung des Verbrechens und die Tötungsabsicht beim zweiten Delikt gewesen. (APA/red)
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