Freitag, 30. Mai 2003

Gusenbauer will Pensions-Harmonisierung blockieren

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SPÖ-Vorsitzender Gusenbauer kündigte an, dass die Sozialdemokraten der schwarz-blauen Regierung die Zustimmung bei der für Herbst geplanten Harmonisierung verweigern könnten. Rechtsexperten widersprechen allerdings Gusenbauers Ansicht, dass bei einer Pensionsreform mit einer Harmonisierung der verschiedenen Systeme eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat zur Beschlussfassung notwendig sei.

Im Radio-Mittagsjournal am Freitag sagte Gusenbauer, dann müsste die Regierung wieder zurück an den Start und ohnehin über ein Gesamtpaket reden. Der Vorsitzende der Pensionsreformkommission, Tomandl, meinte im Gegensatz dazu, "meines Erachtens brauchen wir dafür keine Zwei-Drittel-Mehrheit". Es existiere dafür auch keine wirkliche Verfassungsbestimmung.

Verfassungsrechtler widerspricht
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte, wenn man nur die heute 35-jährigen erfasse, brauche man keine verfassungsrechtliche Bestimmung. Es finde kein Eingriff in den Vertrauensschutz statt. Darüber hinaus machte Mayer darauf aufmerksam, dass - wenn die Regierung die Zustimmung der Länder zu 15a-Verträgen bekomme - auch die Harmonisierung der Beamten von Ländern und Gemeinden geklärt wäre.

Würde der Bund die Beamten von Ländern und Gemeinden von sich aus in ein einheitliches Pensionsrecht einbeziehen, wäre sehr wohl eine verfassungsrechtliche Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Es könnte aber eben auch eine Einbeziehung durch Staatsverträge zwischen Bund und Ländern - die so genannten 15a-Verträge - erfolgen.

(apa)

30.5.2003 13:31