Mittwoch, 28. Mai 2003

amnesty kritisiert Polizeiübergriffe in Österreich

  • Menschenrechtler wurde bei Polizeiaktion 'beschimpft, erniedrigt'
  • Kritik an Asylrichtlinie des Innenministeriums

Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) kritisiert in ihrem diesjährigen Jahresbericht erneut Misshandlungen und "Übergriffe" der Polizei in Österreich. In dem am Mittwoch präsentierten Bericht wird weiters der Erlass des Innenministeriums beanstandet, bestimmte Kategorien von Asylbewerbern von der Unterbringung in staatlichen Unterkünften auszuschließen.

Unter anderen ist der Fall des Menschenrechtlers Bülent Öztoplu erwähnt, der im September 2001 während einer Polizeiaktion "beschimpft, erniedrigt und exzessiv behandelt" und als "Drecksack" beleidigt wurde. Bei der Aktion habe er sich auch nackt ausziehen und untersuchen lassen müssen, für ai-Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt ein "unfassbarer Akt der Demütigung und Erniedrigung, der nichts mit angemessener Polizeigewalt zu tun hat".

Aufgelistet in dem Bericht ist auch der Fall des 25-jährigen Kongolesen Kambowa Mutombo, der bei einer Personenkontrolle in Wien von Polizisten misshandelt und beschimpft worden sein soll. amnesty appelliert ferner an die österreichischen Behörden, Ermittlungen zur Aufklärung des Schusswaffeneinsatzes gegen einen 28-jährigen Kurden mit österreichischer Staatsbürgerschaft einzuleiten. Nach Angaben von ai wurde der an Schizophrenie leidende, unbewaffnete Binali Ilter auf einer Straße in Wien von einem Polizisten erschossen.

Asyl-Erlass des Innenministeriums
"Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, Asylbewerber aus bestimmten Staaten der Obdachlosigkeit preiszugeben", kritisierte Patzelt den Asyl-Erlass des Innenministeriums vom Oktober 2002. Auf Grundlage des Erlasses drohte Asylsuchenden aus den EU-Beitrittsländern während des laufenden Asylverfahrens die Ausweisung aus staatlichen Unterkünften.

Positiv vermerkt der ai-Bericht Aufhebung des "Homosexuellen-Paragraphen" 209 StGB. Allerdings bemängelt amnesty, dass "die rechtlichen Änderungen nicht auf noch anhängige Strafverfahren Anwendung fanden und eine Rehabilitation bereits verurteilter schwuler Männer - beispielsweise durch die Löschung ihres Strafregisters - nicht vorgesehen war". (apa, red)

28.5.2003 11:20