Montag, 26. Mai 2003

Welser Ex-Vizebürgermeister wegen Betrugs verurteilt

  • Freispruch von Anklage wegen Untreue & betrügerischer Krida

Wegen Betrugs in einem Fall und wegen Begünstigung eines Gläubigers wurde beim Landesgericht Wels der frühere Welser Vizebürgermeister und ÖVP-Stadtparteiobmann Martin Stieger zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Von den weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Stieger nahm sich Bedenkzeit.

Vom Vorwurf der Untreue und der betrügerischen Krida wurde Stieger freigesprochen. Die Verurteilung erfolgte wegen Betrugs. Stieger habe demnach im Jahr 2000 gegenüber einer Versicherung die Rückzahlung eines Provisionsdarlehens in der Höhe von - nach jetziger Währung - rund 109.000 Euro versprochen, obwohl dies auf Grund seiner damaligen Verbindlichkeiten nicht möglich gewesen sei, befand das Gericht.

Wegen Gläubigerbegünstigung wurde Stieger deswegen verurteilt, weil er nach dem Konkurs einem Landwirt und Gläubiger einen größeren Geldbetrag habe zukommen lassen.

Martin Stieger nahm sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Stieger war seit 1990 im Welser Gemeinderat und später Vizebürgermeister beziehungsweise Stadtrat. Diese Funktionen legte er ebenso wie das Amt des ÖVP-Stadtparteiobmannes in den Jahren 2000 und 2001 zurück, nachdem er als Geschäftsmann in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen war und Konkurs anmelden musste. (apa/red)

26.5.2003 20:42