Montag, 26. Mai 2003

Lebenslange Haft für Mord im Wiener Supermarkt

  • Bedenkzeit erbeten - Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach nur knapp einstündiger Beratung wurde Gerhard B. am Montagnachmittag im Wiener Straflandesgericht mit 6:2 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Für die Geschworenen stand mehrheitlich fest, dass der 45-Jährige am 27. Juli 2002 einen Supermarkt in Wien-Donaustadt überfallen und den Filialleiter erschossen hat, der ihn an der Flucht hindern wollte.

Das Schwurgericht (Vorsitz: Brigitte Zeilinger) verhängte über den Raubmörder lebenslange Haft. Verteidiger Karl Wampl erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

"Nur eine lebenslange Freiheitsstrafe ist der Tat und der Täterpersönlichkeit angemessen", hieß es in der Urteilsbegründung. Erschwerend erschien dem Gericht "das Zusammentreffen von zwei Schwerverbrechen", die "äußerste Brutalität" sowie die "völlige Skrupellosigkeit". Milderungsgründe fanden die Richter keine.

Gerhard B. nahm die Höchststrafe äußerlich gefasst zur Kenntnis. Er ließ sich ohne Gemütsbewegung von den vier Justizwachebeamten abführen. (apa)

26.5.2003 17:08