Ab Juli: Längere Öffnungszeiten in 3 Bundesländern
- Ladenöffnung - Steiermark, Kärnten und NÖ weiten aus
Das neue Ladenöffnungszeitengesetz, das am 6. Mai den Ministerrat passiert hat, wird demnächst im Wirtschaftsausschuss behandelt und soll laut Plan mit 1. Juli in Kraft treten. Nach derzeitigem Stand der Dinge dürften dann drei Bundesländer tatsächlich den Rahmen der erlaubten Öffnungszeiten ausweiten, nämlich die Steiermark, Kärnten und Niederösterreich.
In diesen Ländern dürfen die Geschäfte ab Juli gemäß dem neuen Gesetz am Abend und am Samstag länger offen halten, ergab ein APA- Rundruf in den Bundesländern. Oberösterreich und Salzburg hingegen wollen die neuen, im Gesetz festgeschriebenen Öffnungszeiten per Verordnung wieder einschränken. Wie Vorarlberg, Tirol und Wien mit den neuen Öffnungszeiten umgehen, ist noch offen. Hier sind teilweise noch Gespräche mit den Sozialpartnern geplant.
Am Abend und an Samstagen länger offen
Kernstück der Novelle zum Ladenöffnungszeiten-Gesetz ist die Freigabe der Öffnungszeiten auf Bundesebene zwischen Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr für 66 Stunden pro Woche. Innerhalb dieses Rahmens können Landeshauptleute per Verordnung individuelle Rahmen für ihr jeweiliges Bundesland festlegen und die Öffnungszeiten bei Bedarf bis maximal 72 Stunden pro Woche ausweiten. Erlassen sie keine Verordnung, dürfen die Geschäfte von Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr aufsperren, an Samstagen von 5 bis 18 Uhr.
Die Steiermark, Niederösterreich und Kärnten wollen die vom neuen Gesetz vorgegebenen Ladenöffnungszeiten übernehmen. Verordnungen der Landeshauptleute sind jedoch derzeit keine vorgesehen. Oberösterreich und Salzburg wollen hingegen die in der Novelle festgeschriebenen Ladenöffnungszeiten per Verordnungen wieder einschränken. (APA)
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