Verteidiger fordert Ende des Kaprun-Prozesses
- Staatsanwaltschaft Salzburg lehnt Forderung ab
Nach der Einstellung des Strafverfahrens über das Zugunglück von Eschede mit 101 Toten in Deutschland wittern nun Verteidiger im Kaprun-Prozess in Salzburg die Chance, auch dieses Verfahren einzustellen. Seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg wird dies aber abgelehnt.
"Die Staatsanwaltschaft müsste sich den Kopf zerbrechen, ob nicht Gründe vorliegen, das Strafverfahren einzustellen", forderte Wolfgang Schubert, Verteidiger eines der 16 Angeklagten im Kaprun-Prozess, am Mittwoch im ORF-Morgenjournal. Schubert sieht beim Kaprun-Prozess viele Parallelen zum Verfahren nach dem Zugunglück in Eschede: "In beiden Fällen wird die Frage gestellt, ob eine technische Ursache verantwortlich war und ob in Bezug auf diese technische Ursache ein Verschulden eines Beteiligten vorgelegen ist. In beiden Fällen ist das Verschulden in einem Maße gering, dass eine Einstellung in Österreich schon längst gerechtfertigt gewesen wäre."
In Österreich müsste die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einstellung des Kaprun-Verfahrens stellen. Und das schließt der Leiter der Behörde, Friedrich Ginthör, praktisch aus: "Das geht in Kaprun nicht." Ein Vergleich der beiden Verfahren sei unzulässig, eine Einstellung daher undenkbar. Auch der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Walter Grafinger, glaubt daran, dass der Prozess mit einem Urteil enden wird: "Man sollte auch bei der Möglichkeit eines leichten Verschuldens ein solches Strafverfahren durchführen, weil einfach zu viele Folgen daran hängen."
Beim Brand in der Stollenbahn in Kaprun am 11. November 2000 sind 155 Menschen ums Leben gekommen. Der Prozess läuft seit vergangenem Juni. Der nächste Prozesstermin im Kaprun-Verfahren ist der 23. Juni. (APA)
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