Montag, 28. April 2003

Oliver Kahn gewinnt Streit mit Electronic Arts

  • "Sieg auf der ganzen Linie" für den Bayern-Torwart
  • Kahn plant Schadenersatzklage gegen Spielehersteller

Die Klage Oliver Kahns gegen den Spielehersteller Electronic Arts ist entschieden: Der Torhüter des FC Bayern München bekam Recht und plant nun auf Schadenersatz zu klagen. Der Spieleindustrie könnte damit eine wahre Prozesslawine ins Haus stehen.

Das Gerichtsurteil des Hamburger Landesgerichts könnte Schockwellen durch die Spieleindustrie senden: Electronic Arts, Vertrieb der populären FIFA-Spielereihe, darf die Version 2002 bei Strafandrohung nicht mehr vertreiben. Das allein dürfte den Kölnern kaum Sorgenfalten bereiten, da das Spiel bereits seit Oktober 2002 aus dem Handel verschwunden ist und längst der Nachfolger die Kassen klingeln lässt.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte
EA besitzt mit seinen Sportsimulationen einen wahren Goldesel, denn diese gehören zu den populärsten Spielen überhaupt. Die erfolgreichsten unter ihnen kommen dabei selten ohne prominente Gesichter aus und bauen bekannte Sportler wie beispielsweise Oliver Kahn in das Spiel ein. Dies wollte sich jedoch der Torwart nicht bieten lassen und klagte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Nun bekam er vor dem Hamburger Landgericht Recht - und das Urteil dürfte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Kahn fand sich nicht gut getroffen
Dem bayern-Torwart passten sowohl die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung nicht und verletzten laut Gerichtsurteil die Persönlichkeitsrechte des 33 Jahre alten Nationalspielers. Bei Zuwiderhandlung droht dem Spiele-Produzenten jetzt eine Ordnungsstrafe von maximal 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Oliver Kahn will darüber hinaus noch auf Schadenersatz klagen.

Klage gegen Werbefilm nicht erfolgreich
Dagegen wurde die Klage des Fußball-Profis gegen die Werbung für das Spiel abgewiesen. In dem Spot sei Kahn nicht klar zu erkennen, heißt es in der Begründung. Wäre der Torhüter unverwechselbar zu identifizieren gewesen, müsste auch der Werbefilm eingestellt werden. Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz nannte das Urteil dennoch "einen Sieg auf ganzer Linie". "Wir haben erstmals eine Antwort auf eine entscheidende Frage erhalten: Darf man in Spielen Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung darstellen? Jetzt ist die Rechtslage eindeutig", sagte Prinz. Das könnte nun auch für alle anderen in Spielen dargestellten Sportgrößen gelten und für die Spieleindustrie teuer werden. Denn schon melden auch andere Sport-Promis ihr Interesse an.

Schadenersatz in Millionenhöhe
Kahns Anwaltskanzlei will nun die Höhe der Schadenersatzansprüche ermitteln. Laut Media Control sind 180.000 Exemplare des WM-Spiels in Deutschland verkauft worden. "Media Control erfasst nicht alle Verkaufskanäle. Man kann vermutlich von rund 300.000 verkauften Spielen ausgehen", meinte Kahns Anwalt Prinz. Das entspricht einem Umsatz von rund 15 Millionen Euro. Schadenersatzforderungen dieser Art könnten in diesem Fall in den Millionenbereich gehen.

Weitere Informationen:

  • Electronic Arts-Website

    28.4.2003 11:06
  • pixel