Apple sagt Tauschbörsen den Kampf an
- Noch vor Jahresende ein Angebot für Microsoft Windows
- Einzelne Musikstücke sollen zum Preis von rund 0,90 Euro
·Gerichtsurteil
Neue Atempause für P2P-Netzwerke
Der US-Computerhersteller Apple hat mit einem eigenen Angebot zum preisgünstigen Herunterladen von Musiktiteln im Internet den Online-Tauschbörsen den Kampf angesagt. Mit der vorgestellten Softwarelösung "iTunes Music Store" sollen Kunden einzelne Musikstücke zu einem einmaligen Preis von 99 US-Cent (rund 0,90 Euro) zur privaten Nutzung aus dem Internet abspeichern können.
Vertreter der US-Musikindustrie, die den Tauschbörsen eine Verletzung des Urheberrechts vorwerfen, begrüßten den Vorstoß. "Verbraucher wollen nicht wie Kriminelle behandelt werden, und Künstler wollen nicht, dass ihre wertvolle Arbeit gestohlen wird", erklärte Apple-Chef Steve Jobs.
Laut Apple beteiligen sich die fünf größten Musikverlage mit mehr als 200.000 Titeln aus ihrem Angebot an dem neuen Online-Dienst, wobei das Angebot noch erweitert werden soll. Ohne Verletzung von Urheberrechten ist es Kunden möglich, einen Song beliebig oft für die eigene Nutzung zu brennen.
Windows-Version bis Jahresende
Für die eigenen Macintosh-Computer ist die neue Software den Angaben zufolge schon jetzt verfügbar. Eine Windows-Version soll bis zum Jahresende fertig sein. Zugleich brachte Apple neue Versionen seines digitalen Musikabspielgeräts iPod heraus, die erweiterte Kapazitäten haben. Mac-Nutzer könnten jetzt ihre Musik im Internet einkaufen und auf ihre iPods überspielen, teilte das in Cupertino (Kalifornien) ansässige Unternehmen weiter mit. Die iPods sind dünner und leichter als ihre Vorgängermodelle und sollen je nach Leistung zwischen 299 und 499 Dollar kosten.
Rückschlag für Musik-Industrie
Die Musik- und Filmindustrie hatte in ihrem Kampf gegen Internet-Tauschbörsen erst jüngst einen schweren Rückschlag erlitten, als ein US-Bundesgericht einen Antrag zur Schließung von zwei Tauschplattformen zurückwies. Die Tauschbörsen Grokster und Morpheus hätten keine Kontrolle über den Inhalt des über ihre Systeme getauschten Materials, befand das Gericht in Los Angeles. Zwar sei bekannt, dass Nutzer damit auch illegal urheberrechtlich geschützte Filme und Musikstücke tauschten. Jedoch sei unumstritten, dass die Börsen zu legitimen Zwecken genutzt würden und damit ähnlich wie Videorecorder nicht wegen des Missbrauchs verboten werden dürften.
Bei der den beiden Tauschbörsen zu Grunde liegenden so genannten Peer-To-Peer-Technologie tauschen die Benutzer im Internet untereinander kostenfrei Daten aus. Ältere Tauschsysteme wie die inzwischen geschlossene Tauschbörse Napster waren dagegen zentral organisiert.
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