Mittwoch, 23. April 2003

Endspurt für neues Telekomgesetz

  • Erstellung eines landesweiten Senderkatasters inkludiert
  • Entwurf kommt in den nächsten Wochen" in den Ministerrat

Am Entwurf für das neue Telekomgesetz (TKG), das laut EU-Vorgabe bis spätestens 24. Juli 2003 in Kraft treten soll, wird noch immer kräftig gefeilt. Einer der Knackpunkte sei die - relativ kostspielige - Erstellung eines österreichweiten Katasters über alle Sendemasten - ein Punkt, der neu in den Entwurf hineingenommen worden und daher zuvor nicht in Begutachtung gewesen sei, verlautet es aus dem Infrastrukturministerium.

Mit dem österreichweiten Senderkataster werde einem langjährigen Wunsch der Grünen Rechnung getragen. Ob der Kataster beim Bundesumweltamt oder dem Infrastrukturministerium angesiedelt sein wird, werde derzeit noch diskutiert, hieß es in der Branche. Die Betreiber favorisieren naturgemäß eine Ansiedlung beim Verkehrsministerium.

Es gibt aber noch Diskussionen
Auch das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekomfirmen vom Bund - und nicht von der Telekom-Branche - getragen werden müssen, soll in das neue TKG noch eingearbeitet werden, hieß es. Außerdem gebe es noch Diskussionen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Datenschützern über Datenspeicherung.

Gehöriger Zeitdruck
Das TKG ist jedenfalls unter gehörigem Zeitdruck. Die letzte Nationalratssitzung vor dem Sommer findet am 8./9. Juli statt. Sollte Österreich das neue TKG gemäß EU-Vorgabe nicht bis zum 24. Juli 2003 beschließen, droht der Alpenrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Der Entwurf werde in den nächsten Wochen in den Ministerrat eingebracht, der Zeitplan könne damit eingehalten werden, hieß es heute auf APA-Anfrage aus dem Kabinett von Infrastrukturminister Hubert Gorbach (F).

Europaweit einheitlich
Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen. Der Telekommarkt soll künftig in 18 - statt bisher 4 - Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt sind künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel (Nummernportabilität). Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht. Auch die von der Telekom Austria (TA) erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife ist laut Branchenkreisen nicht in Sicht.

Die TA soll laut neuem TKG künftig weiterhin von der Konkurrenz eine Abgeltung für die im Rahmen der Universaldienstverordnung erbrachten Leistungen bekommen. Der Antrag auf diese Kostenrückerstattung war bisher unbefristet, künftig muss die TA diesen Antrag binnen eines Jahres einbringen.

23.4.2003 13:52