Dienstag, 22. April 2003

Tiroler Baby-Doppelmord-Prozess vertagt

  • 31-jährige soll ihre beiden Neugeborenen ertränkt haben
  • Fortsetzung des Prozesses am 21. Mai

Nach mehr als 11 Stunden ist der Prozess gegen eine mutmaßliche Kindes-Doppelmörderin am Innsbrucker Landesgericht am späten Mittwochabend vertagt worden. Die 31-jährige Innsbruckerin soll in den vergangenen zwei Jahren ihre beiden neugeborenen Babys unmittelbar nach der Geburt ertränkt haben. Die Verhandlung soll nun am 21. Mai fortgesetzt werden.

Die gelernte Modedesignerin Tanja B. wird beschuldigt, ihre beiden lebensfähigen Buben in den Jahren 2001 und 2002 in Bayern und in Innsbruck vorsätzlich getötet zu haben. Die bis dahin unbescholtene Mutter zweier Kleinkinder soll laut Anklage das erste Delikt in ihrem Zweitwohnsitz in Übersee am Chiemsee begangen haben. In dem angemieteten Einfamilienhaus brachte sie im Juli 2001 ein Kind zur Welt. Die vergrabene Leiche des Babys wurde im vergangenen September nach einem Hinweis ihres ehemaligen Lebensgefährten im Garten des Hauses entdeckt.

Während die Beschuldigte vor dem Schwurgericht angab, dass der Vater all ihrer Kinder das Neugeborene ertränkt und weggetragen habe, sagte dieser im Gegensatz dazu aus, dass sie selbst ihm gegenüber später angab, dass es sich um eine Totgeburt gehandelt habe. Bei der Geburt sei er entgegen ihren Angaben nicht dabei gewesen. Der gelernte Koch sagte vor Richter Anton Mayr weiters, dass er das Baby mehrere Tage nach der Geburt in einem Wäschekorb entdeckt habe. Er habe das Kind dann vor dem Haus begraben. Tanja B. sagte hingegen unter Tränen, dass sie dem Kind damals "nicht helfen" habe können.

Die zweite Babyleiche wurde ein Jahr darauf, im Juli 2002, durch einen Zufall entdeckt. Die Angeklagte war damals mit einer lebensbedrohenden Blutvergiftung in die Innsbrucker Klinik eingeliefert worden. Dort hatten die Ärzte festgestellt, dass sie zuvor entbunden hatte. Die Frau leugnete zunächst eine Geburt. In ihrer Wohnung fanden die Kriminalbeamten schließlich eine weitere Babyleiche, ebenfalls in einem Wäschesack. In diesem Fall sei sie schuldig, sagte die 31-Jährige am Mittwoch. Es sei damals "etwas Schreckliches" passiert, das sie "nicht in Worte fassen" könne. An den Geburtsvorgang und die unmittelbare Zeit danach könne sie sich nicht erinnern. Ihr Verteidiger Martin Wolf berief sich auf einen geburtsbedingten psychischen Ausnahmezustand im Sinne des § 79 StGB (Tötung während der Geburt).

Im Laufe der Verhandlung beschuldigte die 31-Jährige ihren ehemaligen Lebensgefährten, sie während ihrer Beziehung mehrmals misshandelt und bedroht zu haben. Der 38-Jährige Deutsche algerischer Abstammung sprach hingegen von mehreren Beziehungen seiner Ex-Freundin zu anderen Männern. Die Beschuldigte, die unter anderem ihren Arbeitgeber in Deutschland bestohlen haben soll, wurde von mehreren Zeugen des wiederholten Lügens bezichtigt. Die psychiatrische Sachverständige sprach von einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" der Angeklagten und von einer "Gefahr" für ihre Umgebung. Der Staatsanwalt forderte die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

22.4.2003 22:05