Mittwoch, 16. April 2003

Telekomregulator senkt Zusammenschaltungsentgelte

  • Allerdings nur für A1 und T-Mobile
  • Mobilkom erhebt Einspruch beim VwGH und VfGH

Die oberste Telekomregulierungsbehörde, die Telekom Control Kommission (TKK), hat die Zusammenschaltungsentgelte (Interconnection Fees) für Mobilkom und T-Mobile Austria erneut gesenkt. Dies erklärte der Vorsitzende der TKK, Eckhard Hermann. Bei tele.ring bleibt diese Gebühr unverändert, für One wurde kein Regulierungsantrag gestellt. Die Mobilkom will gegen die Entscheidung Beschwerde sowohl beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einlegen.

Die Zusammenschaltungsentgelte sind jene Tarife, die ein Telekom- oder Mobilfunkbetreiber von einem Konkurrenten erhält, wenn er einen Anruf aus dem Netz des Konkurrenten zu einem Teilnehmer durchstellt. Sie stellen damit eine wesentliche Basis für die Endkundentarife dar.

Absenkung erfolgt in zwei Stufen
Die Absenkung erfolgt in zwei Stufen rückwirkend per 1.4.2003 bzw. in weiterer Folge am 1.9.2003 und gilt bis 30.9.2003. Die Mobilkom darf demnach zunächst statt bisher 11,25 Cent nur mehr 11,11 Cent und im zweiten Schritt nur noch 10,86 Cent verlangen. Für T-Mobile werden die Entgelte zunächst von 10,75 auf 10,61 Cent und dann auf 10,28 Cent gesenkt. tele.ring darf unverändert 19,62 Cent verlangen.

Kostenentwicklung als Begründung
Begründet wird diese Entscheidung mit der Kostenentwicklung. Bei allen Mobilfunkbetreibern - ausgenommen tele.ring, wo die Kosten unverändert hoch seien - hätten die Aufwendungen "eine sinkende Tendenz" gezeigt. Laut Hermann werden die Betreiber verpflichtet, ihre Kostensenkungen zur Hälfte weiterzugeben - zur Hälfte deshalb, weil die Kosten für den Aufbau der neuen UMTS-Netze noch nicht einberechnet wurden und damit die Betreiber einen weiteren Anreiz zur Senkung ihrer Kosten hätten, sagt Hermann.

Weil das Gesprächsvolumen steigen soll, erwartet die TKK unterm Strich trotz der Entgelt-Senkungen bei Mobilkom und T-Mobile keine Umsatzrückgänge.

Mobilkom befürchtet Erlösrückgang
Bei der Mobilkom sieht man das anders. "Für uns bedeutet das einen Erlösrückgang", sagte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. Österreichs größter Mobilfunkanbieter will nun - wie schon bei den vorangegangenen Senkungen - Einspruch erheben, weil er "grundsätzlich die Politik der Entgeltregulierung ablehnt". Im österreichischen Mobilfunk herrsche ein "wettbewerbsintensiver Markt, der sich von selbst regulieren würde, wenn man ihn ließe", meint die Sprecherin.

TKK-Vorsitzender Hermann zeigte sich gelassen: "Mit dem leben wir, dass die Parteien nicht mit unseren Entscheidungen leben müssen." Seine Entscheidung verteidigt er als "unabdingbar für den Wettbewerb". Nachdem die Betreiber "versagt" und sich untereinander nicht geeinigt hätten, sei die Preisfestlegung in dieser besonderen Situation notwendig gewesen, sagt Hermann.

Neuer Rechtsrahmen
Abhilfe schaffen soll nun ein neuer Rechtsrahmen, durch den laut Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekomregulierungsbehörde RTR, ein "völliger Paradigmenwechsel" stattfinden und die Selbstregulierung durch Mediationsverfahren bei der RTR gestärkt werden soll. Das neue Telekomgesetz (TKG) soll kommenden Dienstag in den Ministerrat gelangen und danach dem Parlament vorgelegt werden. Nach Vorgaben der EU soll das neue TKG mit 25.7.2003 in Kraft treten.

Weitere Informationen:

  • A1-Website
  • One-Website
  • tele.ring-Website
  • T-Mobile-Website

    16.4.2003 11:38