Freitag, 18. April 2003

Spam: 1. Prozess wegen irreführender Betreff-Zeilen

  • US-Handelsaufsicht bringt Spam-Betreiber vor Gericht

Die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) hat erstmals vor einem US-Gericht ein Verfahren wegen irreführender Betreff-Zeilen in Spams angestrengt. Einem Geschäftsmann aus St. Louis, Bundesstaat Missouri, wird vorgeworfen, E-Mail-Accounts von Unbeteiligten mit pornographischem Material überschwemmt zu haben, das sich hinter irreführenden Subjects wie "new movie info" und "did you hear the news?" versteckt hat.

Der Geschäftsmann Brian D. Westby soll auf diese Art Millionen von Spams ausgeschickt haben, um Zugriffe auf 20 "Erwachsenenseiten" zu generieren. Westby soll dadurch mehr als eine Mio. Dollar an Provisionen verdient haben. Der Beschuldigte hat dabei nicht nur mit irreführenden Betreff-Zeilen, sondern auch mit leeren "reply-to"-Links sowie mit gefälschten Absender-Adressen gearbeitet, um die Quelle der Spams zu verschleiern. Wenn Empfänger der unerwünschten Mails darauf antworteten, wurden wiederum die E-Mail-Accounts von völlig Unbeteiligten überschwemmt. Dadurch kamen oft die, die eigentlich Opfer der Spams waren, in den falschen Verdacht, die Urheber der Junk-Mails zu sein.

1. Anhörung: 22. April
Eine erste Anhörung in dem Verfahren, das die FTC vor dem US District Court for the Northern District of Illinois angestrengt hat, ist für den 22. April vorgesehen. Am 30. April will die Handelsaufsicht ein Forum abhalten, bei dem mögliche Aktivitäten von Regierungsseite gegen das wachsende Spam-Problem erörtert werden sollen. Laut Beobachtung des kalifornischen Anti-Spam-Spezialisten Brightmail ist es in den USA alleine im März zu insgesamt über 6,7 Mio. Spam-Fällen gekommen, eine Zunahme von ganzen 78 Prozent gegenüber dem Vorjahr. (pte/red)

Weitere Informationen:

  • Sachverhaltsdarstellung
  • Website der US-Handelsaufsicht
  • Brightmail-Website

    18.4.2003 16:02