Mittwoch, 16. April 2003

Neues Verkehrslexikon auf der ÖAMTC-Homepage

  • Von A wie "Abmahnung" bis Z wie "zwangsweise Blutabnahme"

"Section Control", "Tagfahrlicht" und "Haschomat" sind nur einige der Begriffe, die meist in Verbindung mit der Verkehrssicherheit fallen. Für alle, die wissen wollen, was diese Schlagworte wirklich bedeuten, hat ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer ein Online-Lexikon geschaffen. Was "Ich mahne ihnen ab" rechtlich bedeutet ,wird ebenso erklärt wie etwa die Begriffe "Raser" und "Schleicher".

Die "Trinkgeldstrafe" hat nichts mit einer Sanktion des Gastes gegenüber einem unfreundlichen Kellner zu tun. Laut Hoffer handelt es sich um eine Geldstrafe mit subjektiv niedrig empfundenem Strafausmaß. Wer dachte, SMS während der Autofahrt zu schreiben ist erlaubt, wird auch eines Besseren belehrt.

"Raser" sind laut dem Stichwortkatalog Fahrer, die "mit einer gewissen Vorsätzlichkeit" die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten haben. Werden sie erwischt und ihnen im Sinne der "Null-Toleranz" der Führerschein abgenommen, können sie rasch zum "Schleicher" werden und sich mit "angepasster Geschwindigkeit" weiter bewegen - zu Fuß...

Weitere Informationen:

  • Verkehrslexikon-Website

    16.4.2003 13:41