NS-Entschädigung: Klage vs Österreich abgewiesen
- US-Anwalt Fenster geht aber in Berufung
- Damit rückt Rechtssicherheit in weite Ferne
Die von US-Anwalt Herbert L. Fenster im Februar 2001 gegen Österreich aus dem Titel "Restitution" eingereichte Sammelklage wurde am Montag in Los Angeles von Richterin Florence-Maria Cooper abgewiesen. Sie Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem Fall um eine politische Frage handle, die zwischen Regierungen und nicht auf Ebene von Gerichten und Richtern abzuhandeln sei. Fenster kündigte jedoch bereits an, Berufung einzulegen.
Damit muss die von ihm eingebrachte Klage vor dem zuständigen Berufungsgericht, dem "US-Court of Appeals for the Ninth Circuit", behandelt werden. Angesprochen darauf, dass mit dem Festhalten an dem Verfahren die für Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds so wichtige Rechtssicherheit weiter in die Ferne rücke, meinte der Anwalt, Österreich solle diese Zahlungen in jedem Fall leisten, ob nun noch Klagen anhängig sind oder nicht - und zwar aus politischen und sozialen Gründen. Werde seiner Klage einmal Recht gegeben, müsste seitens Österreich eben mehr bezahlt werden. Fenster zeigte sich trotz der Entscheidung Coopers, die Klage abzuweisen, zuversichtlich, letzten Endes zu gewinnen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der US-Anwalt den gesamten Instanzenzug ausschöpfen möchte.
Keine Rechtssicherheit
Damit rückt die von Österreich so erhoffte Rechtssicherheit weiter in die Ferne. Diese tritt nämlich erst dann ein, sobald alle in den USA anhängigen Verfahren aus dem Titel "Restitution", also Entschädigung von während der NS-Zeit "arisiertem" Vermögen, beendet sind. Rechtssicherheit wäre nötig, um Auszahlungen einerseits aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds, andererseits aus dem zwischen Landeshauptleutekonferenz und Kultusgemeinden geschnürten Paket zu ermöglichen.
Weiteres Verfahren
Neben der Fenster-Klage ist in den USA derzeit noch ein weiteres Verfahren gegen Österreich anhängig: es handelt sich dabei um die von Anwalt Jay R. Fialkoff eingebrachte Sammelklage. Diese wird in New York verhandelt. Am Dienstag wird sich im Big Apple dabei das in diesem Fall zuständige Berufungsgericht, der "US-Court of Appeals for the Second Circuit", im Rahmen einer Anhörung mit einem Einspruch Österreichs gegen die Entscheidung von Richterin Shirley Wohl Kram befassen, die einen Antrag Wiens auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt hatte. Die eigentliche Entscheidung der Richter wird aber erst in einigen Wochen gefällt.
Auszahlungen erst, wenn es keine Klage mehr gibt
Durch diese Verzögerungen in beiden Verfahren dürfte es also nicht gelingen, bis zum Ende der Antragsfrist für den Allgemeinen Entschädigungsfonds, kurz "GSF" ("General Settlement Fund") genannt, am 28. Mai zu Rechtssicherheit zu kommen. Mit Juni geht es dann an die Prüfung der bis Fristende eingelangten Anträge durch ein dreiköpfiges Gremium und die Aufteilung des Topfes in Höhe von 254 Mill. Euro, aus dem größere im nationalsozialistischen Regime vorgenommene Vermögensentzüge zumindest ansatzweise entschädigt werden. Ausgezahlt wird aber erst in dem Moment, in dem es keine aufrechten Klagen mehr gegen Österreich gibt. Der Fonds ist Teil des Washingtoner Abkommens vom Jänner 2001, das unter anderem auch eine pauschalierte Entschädigung für den Entzug von Mietrechten oder Sozialhilfemaßnahmen vorsah. Diese Punkte wurden aber von der Rechtssicherheit entkoppelt und bereits umgesetzt.
An die Rechtssicherheit gebunden wurde allerdings auch das Länderpaket zur Entschädigung von während der NS-Zeit entzogenem oder zerstörtem jüdischen Gemeindevermögen, das im Juni 2002 von der Landeshauptleute-Konferenz beschlossen wurde. Dieses Paket sieht Zahlungen in Höhe von 18,2 Mill. Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren an die Kultusgemeinden vor.
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