France Telecom soll Konkurrenten entschädigen
- Zu hohe Gebühren für Finanzierung von Dienstleistungen
- Betrag in zweistelliger Millionenhöhe gefordert
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Der mehrheitlich staatliche französische Telekomkonzern France Telecom muss nach Auffassung der EU-Kommission seinen Konkurrenten Beträge in Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Kommissionssprecher sprach in Brüssel von einem "zweistelligen Millionenbetrages".
In EU-Kreisen hieß es, der Betrag liege "zwischen elf und 50 Mio. Euro". France Telecom habe von 1997 bis 2000 zu viel von seinen Konkurrenten als Gebühr für die Finanzierung von Universaldienstleistungen verlangt. Zwar habe die französische Regierung diese Berechnung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dezember 2001 geändert. Die Gerichtsentscheidung sei aber auch mit der neuen französischen Kalkulation nicht voll umgesetzt worden und aus Sicht der Kommission nicht korrekt, erklärte die Behörde weiter. Das Gericht hatte damals die Auffassung der Kommission in allen Punkten bestätigt.
Erneute Klage als letzter Schritt
Frankreich und Italien sind nach Angaben der Kommission die einzigen EU-Staaten, die ihre früheren Staatsunternehmen von ihren neuen Konkurrenten für bestimmte Universaldienstleistungen entschädigen lassen. Dies ist nach EU-Recht zwar zulässig. Nach Auffassung der Kommission hatte die französische Regierung bei der Berechnung dieser Zahlungen den staatlichen Ex-Monopolisten aber bevorteilt. Die Kommission habe Frankreich nun aufgefordert, das EuGH-Urteil voll umzusetzen, sagte der Sprecher. Falls dies nicht geschehe, sei als letzter Schritt eine erneute Klage vor dem EuGH möglich.
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