Freitag, 11. April 2003

USA: Unverfängliche Domains für Pornoseiten verboten

  • Dommainnamen ähnlich Schaufenster eines Geschäfts
  • Gesetzessammlung wurde vorher kontrovers diskutiert

Der US-Kongress verabschiedete am 10. April ein Gesetz, dass die Namensgebung von Webseiten mit pornografischen Inhalten reglementiert. Die Regelung verbietet es Erotik-Anbietern unter Androhung von Gefängnisstrafen, unverfängliche Domain-Bezeichnungen zu nutzen. Dies berichtet die US-Tageszeitung Washington Post heute. Das Gesetz wurde erstmals vom Republikaner Mike Pence im Jahr 2002 in die Ausschüsse des Kongresses und des Senats eingebracht.

Dieser zeigte sich selbst überrascht aber zufrieden, dass sein Vorschlag die Gremien problemlos passierte. Pence vergleicht dabei den Domainnamen mit dem Schaufenster eines Geschäftes. Ein Erotikgeschäft könne schließlich auch nicht nach außen so präsentiert werden, dass es einladend auf Kinder wirkt, so der Abgeordnete.

Das Gesetz wurde als Zusatz zum "Child Abduction Prevention Act" verabschiedet. Diese Gesetzessammlung wurde vor einiger Zeit kontrovers diskutiert. Stein des Anstoßes war eine Regelung, die auch pornografische Comics, deren Figuren kindlich wirken, als Kinderpornografie verboten wurden. Betroffen sind davon vor allem Zeichnungen im japanischen Anime-Stil.

11.4.2003 15:12