Aufreger Polit-Pension
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Wer in den letzten Tagen den Eindruck gewonnen hat, dass die da oben in der Lage waren, sich pensionsrechtlich vieles zu richten, der liegt erraten völlig richtig. Österreichs Spitzenpolitik hat sichs nämlich gerichtet während 2.672.000 normalsterbliche ASVG-Versicherte nach den Vorstellungen der Regierung kräftige Einbußen von durchschnittlich mindestens elf Prozent hinnehmen müssen.
Die Debatte um das Zustandekommen umstrittener Politikerpensionen fördert jetzt immer neue Stilblüten ans Tageslicht. ÖVP-Klubchef Wilhelm Molterer ist so ein Fall. Als 1997 endlich das längst überfällige neue Bezügegesetz für Politiker-Gagen im Parlament beschlossen wurde, wäre er knapp um ein paar Tage aus dem lukrativen alten System gekippt, wie der Grün-Mandatar Karl Öllinger jetzt gerne vorrechnet. Doch siehe da: Molterer, der am 14. Mai Geburtstag hat, bekam bei der Beschlussfassung des neuen Gesetzes am 15. Mai 1997 ein echtes Geburtstagsgeschenk überreicht das damals freilich kaum jemand registriert hat. Ein Abänderungsantrag der damaligen Regierung machte es möglich. Der entscheidende Stichtag wurde um einen einzigen Monat verschoben. Offizielle Begründung laut Protokoll: Für die Parlamentsdirektion und andere Stellen sei es schwierig, bis zum ursprünglich geplanten Termin alles entsprechend durchzurechnen. Und voilà schon fiel Molterer ins alte System. Angenehmer Nebeneffekt: Die Sparmaßnahme, dass jene Monate als Politiker, die nach dem Juli 1997 liegen, sich auf die Pensionshöhe nicht mehr auswirken, fiel für ihn weg. Er kann sich auf eine Pension von rund 10.290 Euro freuen, die ihm zustehen wird, sobald er 61,5 Jahre alt ist.
Doch Molterer wäre bei weitem nicht der Top-Politrentner:
Auch Haider profitiert.
Doch auch bekannte Kritiker des Systems gehören zu den künftigen Profiteuren. So wie Jörg Haider, der schon 1979 in den Nationalrat einrückte. Ihm stehen mittlerweile sowohl eine Abgeordneten- als auch eine Landeshauptmannpension nach dem alten System zu. Ob er noch ein paar Jahre abdient oder nicht, macht dabei keinen Unterschied. Er fällt sowieso unter die Höchst-Deckelung und erwirbt Anspruch auf 12.864 Euro Pension. Sein Antrittsalter: 56,5 Jahre, somit der 1. August 2006.
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