Montag, 7. April 2003

Haffa-Brüder zu Millionenstrafe verurteilt

  • Wegen unrichtiger Darstellung von Unternehmensdaten

Die einstigen Börsenstars und Gründer der Medienfirma EM.TV, Thomas und Florian Haffa, sind wegen der Veröffentlichung falscher Umsatzzahlen zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden. "Sie wussten, dass die Zahlen falsch waren oder haben dies zumindest billigend in Kauf genommen", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer am Dienstag im Landgericht München.

Damit wurden erstmals in Deutschland ehemalige Vorstände wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse verurteilt. Thomas Haffa muss eine Geldstrafe von 1,2 Mio. Euro zahlen, sein Bruder Florian, der EM.TV-Finanzvorstand war, 240.000 Euro. Die Anwälte der Brüder wollen in Revision gehen.

Bei der Veröffentlichung der geschönten Pflichtmitteilung haben die beiden nach Überzeugung der Richter auch aus persönlichen Interessen gehandelt. Die Haffas waren EM.TV-Großaktionäre, der frühere Großaktionär Florian Haffa hatte zudem einen Kredit über rund 15 Mio. Euro mit seinen Aktien besichert.

Der Haffa-Prozess ist bisher das wichtigste Verfahren bei der juristischen Aufarbeitung der Skandale am Neuen Markt. EM.TV war einst eines der Schwergewichte am Neuen Markt. Auf dem Gipfel der Börsenbegeisterung wurden die Haffa-Brüder als Vorzeige-Unternehmer gefeiert. Durch den dramatischen Verfall der EM.TV-Aktie von mehr als 100 auf weniger als einen Euro verloren unzählige Kleinanleger viel Geld.

Aktionärsschützer werteten das Urteil als Meilenstein. "Für die Anleger ist das Urteil das beste, was wir überhaupt erwarten konnten", sagte Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Chancen der Aktionäre, in Zivilprozessen Schadenersatz durchzusetzen, seien durch das Urteil deutlich gestiegen.

Die einstigen Börsenstars reagierten sichtlich schockiert auf das Urteil. "Dieses Urteil ist in keinster Weise gerecht", sagte Thomas Haffa. Bis zuletzt hatten die Haffas ihre Unschuld beteuert und einen Freispruch gefordert. Mit dem Urteil blieb das Gericht nah am Antrag des Staatsanwalts Peter Noll, der eine Bewährungsstrafe von acht Monaten für die Unternehmer gefordert hatte. Diesen Antrag wandelte das Gericht in eine entsprechende Geldstrafe um. Noll will trotzdem Revision gegen das Urteil prüfen, da die Brüder nicht wegen des Anklagevorwurfs des Kursbetrugs bestraft wurden.

Zu Lasten der Haffa-Brüder wertete Knöringer vor allem den Umfang der überhöhten Umsatzangaben von mehr als 80 Mio. Euro. Entlastend habe sich das kooperative Verhalten der Brüder während des mehr als fünfmonatigen Prozesses ausgewirkt. Außerdem seien beide nicht vorbestraft und hätten die falschen Zahlen der Ad-Hoc-Meldung sechs Wochen nach der Veröffentlichung selbst korrigiert. Einen erneuten Verstoß gegen die Börsenregeln erwartet die Richterin nicht.

"Wir sehen keinerlei Wiederholungsgefahr." Bei der Festsetzung des Strafmaßes ging das Gericht davon aus, dass die Haffas noch immer sehr vermögend sind. "Wir wissen, dass die Angeklagten beide Häuser in bevorzugten Gegenden Münchens bewohnen", sagte Knöringer.

7.4.2003 16:39