Sonntag, 13. April 2003

Böhmdorfer will Sozialbetrug als Straftatbestand

  • Anwaltspflicht auch bei einvernehmlichen Scheidungen

Sozialbetrug, also das Erschleichen von Sozialleistungen, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig Straftatbestand werden. Wobei es nicht um eine Kur oder einen Krankenstand gehe, sondern um z.B. gefälschte Gutachten für eine Pensionsleistung bzw. organisierte Schwarzarbeit. Das erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer Sonntag in der ORF-Fernseh-Pressestunde. Er bekräftigte neuerlich, dass auch bei einvernehmlichen Scheidungen die Anwaltspflicht sinnvoll sei. In der Reform der Strafprozessordnung bleibt Böhmdorfer bei seiner Forderung von zusätzlichen 70 Planstellen.

Zum konkreten Fall der Frühpensionierungen bei Post, Bahn, Telekom und Postbus wollte Böhmdorfer nicht Stellung nehmen, weil die Ermittlungen laufen. Grundsätzlich deponierte er, dass 4.000 Fälle von Sozialbetrug derzeit untersucht würden, in 200 Fällen seien die Untersuchungen abgeschlossen. Die Verfahren richteten sich gegen Ärzte, Betroffene oder auch Firmen. Mit der ÖVP seien die Grundzüge akkordiert, das Gesetz könnte im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten.

Anwaltspflicht bei jeder Scheidung
Die Anwaltspflicht, auch bei einvernehmlichen Scheidungen, ist für Böhmdorfer keine Geldbeschaffungsaktion für seine Standeskollegen. Er verwies erneut auf die verschiedenen Fallstricke bei einer Verhandlung (Krankenversicherung, Unterhalt, Miete, Vermögen etc). Gerade Frauen in solchen Stresssituationen wie einer Scheidung würden die "begleitende Beratung in der Verhandlung" brauchen. Aber - "wegen dieser 1.000 Euro Anwaltskosten will ich keine Neiddiskussion", die Anwaltspflicht sei daher für ihn kein "Eckpunkt" der Diskussion.

Mehr Planstellen für Staatsanwälte
70 zusätzliche Planstellen für Staatsanwälte hält Böhmdorfer für derzeit realistisch, eine genaue Berechnung könne man erst dann anstellen, wenn die Diskussion abgeschlossen ist. Das Gesetz über die Reform der Strafprozessordnung wird heuer beschlossen, aber erst in etwa vier Jahren in Kraft treten. Sein Weisungsrecht verteidigte Böhmdorfer erneut - "so lange niemandem etwas besseres einfällt". Vor nicht-korrekten Weisungen würden schon die Medien schützen.

Interventionen von Banken
Dass Banken (Stichwort Kartellvorwürfe) gegen seine neuerliche Bestellung zum Justizminister massiv interveniert hätten, wollte Böhmdorfer nicht bestätigten. Das sollten die - seiner Meinung nach sehr wichtigen - Aufdeckungsjournalisten klären. Im Herbst wird Böhmdorfer eine Enquete über internationale Kapitalverflechtungen organisieren. Alle Banken, die jetzt auf ihn schlecht zu sprechen und auch wegen der Kreditzinsenrückzahlungen "beleidigt" seien, sollten "ihr Verhältnis zum Rechtsstaat überdenken", so Böhmdorfer.

13.4.2003 13:12