Briefbomben: Freispruch im Trittbrettfahrer-Prozess
- Urteil noch nicht rechtskräftig

Ing. Gerhart P., der im Verdacht stand, als "Trittbrettfahrer" in der Briefbomben-Causa nicht authentische Bekennerbriefe der Bajuwarischen Befreiungsarmee (BBA) geschrieben zu haben, wurde am Mittwoch von einem Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak) am Wiener Landesgericht in allen Anklagepunkten freigesprochen. Staatsanwalt Karl Schober gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Der 68-Jährige gab an, er werde im Falle einer Rechtskräftigkeit Haftentschädigung beantragen. P. war wegen Landzwang, gefährlicher Drohung und Verleumdung angeklagt. Er hatte sich nicht schuldig bekannt.
Laut Richter Olschak waren weder der Tatbestand der gefährlichen Drohung noch die Verleumdung gegeben. Beim Anklagepunkt Landzwang meinte der Vorsitzende: "Es gibt kein Indiz dafür, das so lückenlos beweist, dass Herr Ing. P. die Briefe abgeschickt hat." Er hatte zwar die Briefe am Computer gespeichert. "Aber ich habe keine Ahnung, wie viele Österreicher sich diese Bekennerschreiben eingescannt haben", meinte Olschak.
Der Verteidiger von Ing. Gerhart P., Harald Schuster, meinte, dass sein Mandat Opfer sei, da er von drei Journalisten zur Begutachtung der Bekennerbriefe herangezogen worden sei. Für den 68-Jährigen seien die vergangenen Jahre "bei Gott nicht lustig gewesen", sagte der Anwalt. Denn P. sei lange Zeit als möglicher Briefbombenattentäter im Raum gestanden. Die betreffenden Journalisten hätten "unter dem Deckmantel der Medien alles machen können", meinte Schuster.
Einer dieser Journalisten, der zwar als Zeuge geladen, aber nicht erschienen war, hatte bei seiner Einvernahme vor dem Untersuchungsrichter erklärt, er habe P. nie mit einem Gutachten beauftragt. Außerdem habe er dem Ingenieur in einem Fall nicht die Kopie eines Bekennerschreibens gegeben, sondern nur ein schlechtes Foto. Dies waren u.a. Gründe für Staatsanwalt Karl Schober, "die Täterschaft des Angeklagten plausibel erscheinen" zu lassen.
Vor Gericht wurde heute eine Beamtin der Kriminaltechnischen Zentralstelle befragt, die damals beauftragt worden war, mehrere Bekennerschreiben miteinander zu vergleichen. Diese meinte, dass die Abstände bei den Köpfen jener Briefe, die Ing. P. angelastet wurden, nicht mit den anderen, die von Franz Fuchs stammten, zu vergleichen seien. "Aber die Reproduktion der nicht authentischen Originalbriefe und jener auf Herrn P.s Computer sind präzise." Normalerweise gebe es Reproduktionsspuren, d.h. Fehler oder Schmutz, die nicht auf dem Original zu finden seien.
Für die Beamtin hieß das, dass der Briefkopf eingescannt und später mittels PC verändert wurde. "Ich kann aber nicht sagen, auf welchem Computer das passiert ist. Nur der Drucker zeigt die jeweilige Qualität", erklärte die Expertin.
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