Montag, 7. April 2003

Schuldsprüche wegen Anstiftung zum Mord

  • Fünf bis 13 Jahre Haft, allerdings nicht rechtskräftig

Mit fünf - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen wegen Anstiftung zum Mord ist am Mittwochabend am Landesgericht Korneuburg ein zweitägiger Prozess zu Ende gegangen. Der Wiener Unternehmer Gerhard R. (46) wurde zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der mehrfach vorbestrafte Gabor T. (55) zu 13 Jahren. Karl S. (39) erhielt ebenso wie seine Ehefrau Juliana (46) fünf , Ferenc S. (33) sieben Jahre Haft.

Die Geschworenen entschieden einstimmig. Lediglich Ferenc S. wurde nicht wegen versuchter Bestimmung zum Mord, sondern zum schweren Raub und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Die nach einem Krimi-Drehbuch klingende Geschichte, die vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Breitenberg-Zennenberg aufgerollt worden war: Gerhard R., Besitzer einer großen Tischlerei in Wien-Fünfhaus, hatte sich mit seinem langjährigen Prokuristen Franz F. (46) überworfen und ihn im März 2002 fristlos entlassen, nachdem der einstige Schulfreund (von der HTL) im Krankenstand ein Konkurrenzunternehmen gegründet hatte. F. klagte in der Folge 67.000 Euro an nicht ausbezahltem Lohn und Abfertigung ein.

Im Juni 2002 klagte R. dem befreundeten Ehepaar Karl und Juliana S. seine finanziellen Sorgen und stellte fest: "Der Mann muss weg." Er übergab der Frau Fotos und Adresse des potenziellen Opfers. Belohnung sollte das Ehepaar keine erhalten, im Verfahren kam aber zur Sprache, dass sich S. bei einem von R. beabsichtigten Firmenverkauf geschäftliche Vorteile versprach.

Karl S. beauftragte die Zufallsbekanntschaft Gabor T. (55), der mit seinen Kontakten zur Unterwelt prahlte, Franz F. beseitigen zu lassen. T. kassierte eine Anzahlung von 4.500 Euro und heuerte im November 2002 in Bruck an der Leitha den Rumänen Lucian M. (35) als Killer an. Dieser wandte sich jedoch an die Gendarmerie, worauf Kriminalbeamte Telefone abhörten und über den Mordplan auf dem Laufenden waren. Weiters besorgte Gabor T. über den Ungarn Ferenc S., mit dem er auch das Wohnhaus des Mordopfers auskundschaftete, eine Waffe.

7.4.2003 16:12