Montag, 7. April 2003

Novum-Prozess: Juristisches Nachspiel wahrscheinlich

  • Anwälte von Steindling wollen Urteil anfechten
  • KPÖ bankrott? Null Cent für KPÖ, 255 Mio. € für SED!

Der Novum-Prozess in Berlin dürfte ein juristisches Nachspiel haben. Die Anwälte der unterlegenen Rudolfine Steindling und der Novum GmbH prüfen alle Möglichkeiten, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin vom Dienstag anzufechten. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, wir werden uns wehren!" So reagierte der enttäuschte KPÖ-Chef auf das Urteil. Demnach gehen die 255 Mio. Euro der früheren DDR-Außenhandelsfirma gehen an die SED. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied, die Firma habe der DDR-Staatspartei SED gehört und nicht der Kommunistischen Partei Österreichs.

Zunächst warten die Anwälte von Steindling die schriftliche Ausfertigung der Urteilsbegründung ab und werden mit ihren Klienten die Lage erörtern. Dann wird genau geprüft, ob Gründe für das Rechtsmittel der Beschwerde vorliegen. "Die Möglichkeiten für eine Rüge sind freilich sehr eng", meinte einer der Anwälte zur APA. Es müsste dem OVG nachgewiesen werden, dass es einen prozessualen Fehler begangen hat oder Recht in grundsätzlichen Fragen falsch angewendet habe.

Die Linie der Verteidiger dürfte darauf hinauslaufen, dass das OVG als Berufungsinstanz in seinem Urteil vom Dienstag das Eigentumsrecht der KPÖ entschieden verkannt habe.

Gericht: "Novum typisches SED-Unternehmen"
Das auf Auslandskonten blockierte Geld aus DDR-Zeiten soll für gemeinnützige Zwecke in Ostdeutschland eingesetzt werden. Novum war bis 1989 im DDR-Außenhandel tätig, meist mit österreichischen Firmen. Im Berufungsprozess hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erklärt, Novum sei ein typisches SED-Unternehmen gewesen. Die österreichische Allein-Gesellschafterin Rudolfine Steindling ("rote Fini") habe die Geschäftsanteile nur als Treuhänderin für die SED gehalten.

Die nach der deutschen Wiedervereinigung bei Novum abgehobenen Millionenbeträge seien nie bei der KPÖ angekommen. Das sei der Versuch gewesen, die Bundesrepublik um immense Summen zu schädigen. Der BvS-Anwalt warf Steindling Prozessbetrug und Vertuschung vor. Nach der Wiedervereinigung seien Akten bereinigt worden, die belegten, dass sie als Vertrauensfrau für die SED agierte. Steindlings Anwalt wies die Vorwürfe im Prozess zurück.

Steindling selbst dementierte eine direkte Verbindung zur SED. Nach ihrer Darstellung war die Novum nicht in SED-Besitz. Sie habe aber unterschrieben, für die SED-Firma Zentrag treuhänderisch als Gesellschafterin von Novum tätig zu sein, hatte Steindling gesagt.

1. Instanz sprach Geld der KPÖ zu
Die erste Instanz kam zu einem gegenteiligen Urteil. Die Behörde legte Berufung ein, bekamen jetzt Recht. Aus ihrer Sicht fungierte die KPÖ nur als Strohmann der SED. (apa/red)

7.4.2003 15:53