Montag, 7. April 2003

Streit mit Polizei am Hochzeitstag endet vor Gericht

  • Disput bleibt juristisch folgenlos

Eigentlich wollte ein 38-jähriger Wiener den 21. September 2002 mit einer schönen Feier ausklingen lassen, jährte sich doch sein Hochzeitstag zum ersten Mal. Stattdessen wurden ihm vorübergehend Handschellen verpasst, nachdem er sich in Wien-Donaustadt in einen Disput mit einer Funkstreife eingelassen hatte. Die Auseinandersetzung endete nun für beide Streitparteien vor Gericht - und ohne Strafen.

Der Mann hatte beim Bankomat-Beheben beobachtet, wie ein Streifenwagen ausparkte und mit quietschenden Reifen davon fahren wollte. Das veranlasste ihn, den Uniformierten den so genannten "Scheibenwischer" zu zeigen und lautstark zu schimpfen.

Dem Auge des Gesetzes entging das nicht: Man revanchierte sich, indem man kurzerhand eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchführte, als der Mann in sein Auto eingestiegen war. Diese offensichtliche Provokation machte den 38-Jährigen "aggressiv", wie ein Beamter heute, Montag, im Straflandesgericht darlegte: "Es war ein Punkt erreicht, wo ich nach 16 Jahren bei der Polizei sagen würde: Jetzt ist alles möglich."

Die Amtshandlung soll der Autofahrer zu verhindern versucht haben, indem er einem Inspektor einen Stoß mit der Autotüre versetzte. Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, lautete die Anklage. Die Polizisten wiederum hatten sich wegen Körperverletzung zu verantworten: Der eine Beamte soll dem Mann mit einem Kugelschreiber mehrmals absichtlich in den Unterarm gestochen haben, der andere ihm später den Gummiknüppel gegen den Hals gedrückt haben, um ihn fixieren zu können.

Richter Johannes Jilke wunderte sich, "dass man am Hochzeitstag nix Besseres zu tun hat, als sich wegen nix und wieder nix da auf was einzulassen". Eine strafrechtliche Sanktion hielt er für nicht notwendig. Die Polizisten wurden rechtskräftig freigesprochen, der stänkernde Ehemann bekam wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat keine Vorstrafe aufgebrummt.

7.4.2003 12:48