Haider hält die Regierung bei Pensionsreform auf Trab
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AK: "9/10 zahlen die ASVG-ler"
Der freiheitliche Altparteiobmann Jörg Haider hält die Regierung weiter auf Trab. Am Montag verschärfte der Kärntner Landeshauptmann seine Forderung nach einer Volksabstimmung über die Pensionsreform. Dabei will Haider, der eine "erhebliche Korrektur" bei den Regierungsplänen erwartet, am kommenden Samstag in Kärnten eine Unterschriften-Sammlung starten.
Diese soll den Beschluss der Volksabstimmung im Parlament einleiten. Der Kärntner FP-Chef Martin Strutz doppelte nach, er werde auch mit den anderen FPÖ-Landesobmännern Kontakt aufnehmen, um die Aktion auf weitere Bundesländer auszudehnen.
Haider meint, die Freiheitlichen wären gut beraten, klar zu machen, dass die Pensionsreform "kein taugliches Mittel zur Geldbeschaffung für den Finanzminister" sei. Dieser Verdacht liege bei der Schnelligkeit, mit der die Reform durchgezogen werden solle, vor.
Zur Forderung nach Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen unterstrich der Landeshauptmann, die Freiheitlichen würden hier ihre Linie beibehalten und weiterhin "Anwalt der Bürger" sein. Es gelte, das bestehende Ungleichgewicht, etwa zwischen Beamten und ASVG-Versicherten, zu beseitigen. Diesbezüglich müsse man auch die ÖVP überzeugen.
"Absurd"? "Unsinn"?
Überraschend kam dann die Ansage des Altparteichefs, dass eine Volksabstimmung ohnehin zwingend sei. Dies sei nämlich immer dann der Fall, wenn "Baugesetze der Bundesverfassung berührt" würden. Die Pensionsreform sei ein solches Baugesetz, da sie für Hunderttausende Bürger eine erhebliche Veränderung ihres sozialen Status mit sich bringen werde. Diese Ansicht teilten die Verfassungs-Experten vorerst nicht. Für Heinz Mayer sind Haiders Argumente "absurd", Theo Öhlinger sprach von "absolutem Unsinn". Er wisse nicht, welches Baugesetz der Verfassung grundlegend betroffen sein solle.
Doch juristisches Herumargumentieren hilft nichts: Die Freiheitlichen sprechen sich in jedem Fall für eine Volksabstimmung in Sachen Pensionsreform aus - ob man sie nun verfassungsrechtlich brauche oder nicht. Das sagte FPÖ-Generalsekretärin Magda Bleckmann Montag Nachmittag.
Tomandl ist sicher: Es kommt anders
Volksabstimmung hin, Volksabstimmung her - nicht nur in Kärnten erwartet man sich noch Verbesserungen bei der Pensionsreform gegenüber dem Begutachtungsentwurf. Der Vorsitzende der Pensionsreform-Kommission, Theodor Tomandl, rechnet "mit Sicherheit" damit, dass noch eine ganze Reihe Änderungen durchgeführt werden: "Es ist durchaus denkbar, dass die Regierung von Haus aus einen gewissen Spielraum schon eingebaut hat". Erleichterungen befürwortet er bezüglich einer besseren Bewertung früherer Beitragsjahre, zusätzlich tritt Tomandl für Übergangsfristen bei der Senkung der Steigerungsbeiträge bzw. der Erhöhung der Abschläge ein.
Debatte um Bonzen-Bezüge
Indes läuft auch die Debatte um die Politiker-Pensionen weiter. In der FPÖ hat man sich nach Angaben von Frauen-Staatssekretärin Ursula Haubner bereits auf einen Entwurf geeinigt, wie Privilegien abgeschafft werden sollen. Details nannte sie vorerst nicht. Parteivize Max Walch forderte Betroffene auf, freiwillig auf einen Teil ihrer Spezialrechte zu verzichten: "Wenn jemand nur einen Funken von Charakter hat, so dürfte das keine Diskussion sein".
Damit liegt er auf gleicher Linie mit dem Grün-Abgeordneten Peter Pilz. Dieser möchte parteiübergreifend eine Initiative aller "Privilegierten" zur Abschaffung der alten Politiker-Pensionen schaffen. Pilz ist einer jener 21 Nationalrats-Mandatare, die keine Chance hatten, ins neue System zu wechseln und damit derzeit ein Pensionsantrittsalter von 56,5 Jahren besitzen.
"gedankenlos" und "familienfeindlich"
Als "gedankenlos, kurzsichtig, unlogisch und familienfeindlich" bezeichnete am Montag der Katholische Familienverband Österreichs die von der Regierung geplante Pensionsreform. Besonders stößt sich Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes, an der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums ohne Abfederungsmaßnahmen von 15 auf 40 Jahre. Zu den Hauptverlierern der neuen Pensionsreform zählten Frauen und Mütter, weil sie es seien, die für die Kindererziehung und für die Pflege von Angehörigen zu Hause bleiben bzw. Teilzeit arbeiten.
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