Neues Telekomgesetz unter enormem Zeitdruck
- Vorlage sollte um Ostern ins Parlament gebracht werden
- Bei verzögerung droht EU-Vertragsverletzungsverfahren
·Tarifpolitik
Keine Lockerung der Regulierung
·Privatisierung
Börsenabschied von TA wahrscheinlich
·Aus und vorbei
UTA-Einstieg bei eTel geplatzt
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das laut EU-Vorgabe bis spätestens 24. Juli 2003 beschlossen werden muss, steht unter enormem Zeitdruck. Ein zeitgerechter Beschluss des neuen Gesetzes würde sich nur ausgehen, wenn eine entsprechende Regierungsvorlage "rund um Ostern" ins Parlament gebracht werde, sagte der Leiter des Bereichs Post und Telekom im Infrastrukturministerium, Alfred Stratil, bei einer Tagung zum Thema "Telekommunikationsmarkt Österreich 2003".
Sollte das Gesetz in der letzten Nationalratssitzung vor dem Sommer am 8./9. Juli beschlossen werden, könnte der Bundesrat am 22./24. Juli darüber entscheiden und der Zeitplan könnte eingehalten werden, so Stratil. Derzeit gebe es aber noch immer keine Regierungsvorlage an den Nationalrat und ebenso wenig einen Antrag des Ministerrats, eine Vorlage zu beschließen. Bisher kursierten lediglich "verschiedene Entwürfe" zum neuen TKG: "Wir werden nicht müde, eine Regierungsvorlage binnen Frühjahr zu fordern".
Das Parlament beschäftigen andere Themen
Gleich nach Ostern werde das Parlament allerdings vor allem die Themen Budget und Budgetbegleitgesetze diskutieren, was eine Beschäftigung mit dem neuen TKG fraglich mache, gibt Stratil zu bedenken. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor seien mögliche Auswirkungen der niederösterreichischen Landtagswahlergebnisse auf die Bundespolitik. Dass es nun im Infrastrukturministerium neben dem Minister auch einen Staatssekretär gebe, mache die Sache auch nicht einfacher. "Jeder Ministerwechsel bedeutet für uns einen Zeitverlust von drei Monaten, bis die neuen Mitarbeiter auf den aktuellen Wissensstand gebracht werden können", so Stratil.
Vertragsverletzungsverfahren droht
Sollte Österreich das neue TKG gemäß EU-Vorgabe nicht bis zum 24. Juli 2003 beschließen, drohe der Alpenrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, sagte Wolf-Dietrich Grussmann von der EU-Kommission am Rande der Tagung. Bei einer Verzögerung würde die EU voraussichtlich im Frühherbst ein so genanntes Aufforderungsverfahren gegen Österreich einleiten, dem die Aufforderung zu einer Stellungnahme über den Grund der Verzögerung und im äußersten Fall eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen könnten. "Jede Verzögerung würde jedenfalls zu einer Unsicherheit mit negativen Auswirkungen auf die Telekom-Branche führen", ist Grussmann überzeugt.
Österreich habe zuletzt in Brüssel - ebenso wie fünf weitere Mitgliedsländer - ausdrücklich die klare Zusage für eine zeitgerechte Umsetzung gegeben, betonte Grussmann. Bisher habe aber von allen EU-Ländern allein Finnland die neuen EU-Richtlinien für den Telekomsektor in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wurde im Entwurf hingegen bereits Anfang 2004 als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen TKG festgesetzt.
Chance auf zeitgerechte Umsetzung: 50%
Österreichs Telekom-Regulator Georg Serentschy schätzt die Chancen auf eine zeitgerechte Umsetzung der neuen Telekomrichtlinien in Österreich derzeit auf "über 50 Prozent". Allerdings dränge die Zeit sehr, betonte der Leiter des Telekombereichs in der Rundfunk- und RegulierungsgmbH (RTR) heute am Rande der Tagung.
Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen. Der Telekommarkt soll laut neuem TKG künftig in 18 - statt bisher 4 - Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt werden künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel (Nummernportabilität). Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht.
Umstellungen für TA
Die von der Telekom Austria (TA) erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife ist laut Branchenkreisen wie berichtet vorerst nicht in Sicht. Die TA soll künftig weiterhin von der Konkurrenz eine Abgeltung für die im Rahmen der Universaldienstverordnung erbrachten Leistungen bekommen. Der Antrag auf diese Kostenrückerstattung war bisher unbefristet, künftig muss die TA diesen Antrag binnen eines Jahres einbringen.
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