TA-Telefontarife sollen genehmigungspflichtig bleiben
- Neues Gesetz schreibt die "Erschwinglichkeit" der Tarife vor
- Mobile Nummernportabiliät für Kunden gratis
·Privatisierung
Börsenabschied von TA wahrscheinlich
·Aus und vorbei
UTA-Einstieg bei eTel geplatzt
Die von der Telekom Austria (TA) erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife ist vorerst nicht in Sicht. Der neueste Entwurf des Verkehrsministeriums für die Novelle des Telekomgesetzes (TKG) ist zwar noch nicht veröffentlicht. Aus Branchenkreisen heißt es aber bereits, dass die TA demnach Endkundentarife wie bisher auch künftig vor Veröffentlichung vom Regulator genehmigen lassen muss. Zudem - und das freut den Konsumenten - müssen diese Tarife künftig per Gesetz für jedermann "erschwinglich sein".
Grundsätzlich soll nach dem neuen TKG der Regulator entscheiden, wo die Tarife noch reguliert werden und wo nicht. Die EU empfiehlt die Einteilung des Telekommunikationsmarktes in 18 Teilmärkte. Gibt es auf einem Teilgebiet noch einen Marktbeherrscher, so muss der nach dem neuen Entwurf bereits zwei Monate vor Veröffentlichung seine neuen Tarife beim Regulator zur Genehmigung anmelden.
Schuld daran, dass dies für die Gesprächstarife der TA jedenfalls gelten soll, ist laut den Kreisen ein Nebensatz zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (Universaldienst), die neben den Telefonhütten, Telefonbüchern und der Telefonauskunft, auch die Bereitstellung eines Zugang zum Telefonnetz und Internet umfassen. Nach der neuen Vorgabe müssten Entgelte für diese Leistungen künftig "unter Berücksichtung der der Erschwinglichkeit bundesweit einheitlich" genehmigt werden, wobei unter "erschwinglich" jener Preis angesehen wird, der die Kosten bei effizienter Leistungserbringung abdeckt.
TA erhält Abgeltung
Zusätzlich erhält die TA, die sich bisher als einziger österreicher Telefonanbieter zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet hat, von der Konkurrenz - zumindest von jenen alternativen Anbietern, die über fünf Mio. Euro im Jahr umsetzen - eine Abgeltung. Wie viel das ist, entscheidet nach dem Gesetzentwurf künftig der Regulator.
Konnte die TA diese Kosten bisher unbefristet in Rechnung stellen, so muss sie dies nach dem neuen Gesetzesentwurf binnen einem Jahr tun - was bei der TA auf wenig Begeisterung stoßen dürfte, zumal sie die Universaldienstkosten für die vergangenen Jahre noch nicht verrechnet hat. Einen im Frühjahr 2002 eingebrachten Antrag für das Jahr 1999, das der Konkurrenz eine Nachzahlung von bis zu 122 Mio. Euro beschert hätte, hat die TA im Herbst zurückgezogen.
Mobile Rufnummernportabilität kommt
Auch im Mobilfunk hält der Entwurf eine für die Konsumenten erfreuliche, für die Betreiber aber bittere Neurregelung parat: Hier soll mit dem neuen Gesetz, wie von der EU vorgegeben, die so genannte mobile Rufnummernportabilität umgesetzt werden. Wechselt ein Kunde den Betreiber, kann er dann seine Nummer samt Vorwahl zum neuen Anbieter mitnehmen - und das laut Gesetzesentwurf ohne, dass dem Teilnehmer dafür ein Entgelt dafür abgeknöpft wird. In den meisten anderen europäischen Ländern muss der Kunde für die Rufnummernmitnahme zahlen.
Zum Ausgleich birgt das österreichische Gesetz für die Mobilfunkanbieter allerdings auch einen erfreulichen Aspekt. Künftig dürfen sie ihre teuer ersteigerten Mobilfunkfrequenzen auch verkaufen, wenn sie sie nicht mehr benötigten. Allerdings soll laut Entwurf die Reglierungsbehörde vor der Genehmigung eines Frequenzensdeals vor allem die Auswirkungen auf den Wettbewerb prüfen. Der spanischen Telefonica, die in Österreich zwar eine UMTS-Lizenz ersteigert hat, aber ihre Österreich-Pläne mittlerweile abgebrochen hat, dürfte die Neuregelung dennoch zugute kommen. Bisher fielen Frequenzen bei Nichtbenutzung an den Staat zurück.
Das neue Telekom-Gesetz soll laut EU-Vorgabe bis am 25. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Beobachter hielten zuletzt eine Verzögerung für denkbar, zumal selbst Deutschland in seinem Entwurf vom In-Kraft-Treten der neuen Regelung erst mit Jahresbeginn 2004 ausgeht. Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka betonte zuletzt allerdings, dass er für Österreich keine Verzögerung erwarte.
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