Tool automatisiert Vergeltung gegen Hacker
- Backfire: Aug um Aug, Zahn um Zahn
- An der Grenze des Erlaubten
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Im Cyberspace wird gekämpft
Das Softwareunternehmen Backfire Security hat nach eigenen Angaben das Tool für die absolute Vergeltung gegen Virenschreiber und Hacker ins Netz gestellt. Payback v1.0 soll nach Angaben des Unternehmens im Falle eines Angriffs auf das Unternehmensnetzwerk oder einer Virenattacke automatisch die IP-Adresse, von wo der Angriff seinen Ursprung genommen hatte, herausfinden, um diese dann mit einer "Denial of Service"- oder "Mail-Server Flood"-Attacke zuzupflastern. Mit Hilfe ihres "Intruder Retailation Systems" (IRP) wollen die Gründer von Backfire bis Ende 2004 Hacker und Virenschreiber aus dem Internet treiben.
"Jeder, dessen System einmal gehackt oder von Viren infiziert wurde, wird sich nichts mehr wünschen als den Angreifern eine Lektion zu erteilen, die sie nicht so schnell vergessen werden", erklärte A. Mendoza, CEO und Gründer von Backfire. Die Vertreter von Backfire bedienen sich in der Ankündigung ihrer Freeware einer äußerst martialischen Sprache und versprechen jedem Hacker einen Gegenangriff mit einer bis zu 6.000 Prozent höheren Intensität. Dazu sammelt das Tool fehlgeleitete Datenpakete im Internet auf und leitet diese auf die neue Zieladresse um. Ein privater taktischer Atomschlag im Internet also.
An der Grenze des Erlaubten
Damit keine unbeteiligten Dritten von der privaten Rache getroffen werden, soll Payback den Angriff an seine Ursprungsadresse in "Echtzeit" und "dynamisch" zurückverfolgen können. Dabei soll sich das Tool auch von keinen der üblichen "Masking"-Techniken verwirren lassen. Die notwendigen Technologien dazu stammen nach Angaben von Backfire aus dem chinesischen Raumfahrtsprogramm sowie aus "Guerilla"-Protokollen.
Ganz problemlos ist so ein privater Gegenschlag allerdings nicht. "Das ist hart an der Grenze des Erlaubten", erklärte Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichtes Salzburg und Betreiber des Rechtsforums internet4jurists. Ob diese Selbsthilfe zulässig ist, hängt auch davon ab, ob zum Beispiel andere Alternativen zur Verfügung stehen, so Schmidbauer. Schließlich könnten durch die Vergeltungsmaßnahmen auch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Backfire kann im Deutschen übrigens auch mit Rohrkrepierer übersetzt werden. (pte/red)
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