Politikhöchstpension: 2.300 Euro
- Alfred Worm über eine gerechte Pensionsreform
Es ist unlauter, wenn Politiker jenes Volk schröpfen, das ihre aberwitzigen Pensionen finanziert.
Die Pensionsdebatte ging gründlich daneben. Auch wenn sich jeder vernünftige Mensch der Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform nicht verschließen kann, müssen sich die österreichischen Beitragszahler angesichts des von der Regierung vorgelegten Schröpfpaketes wohl nachhaltig gepflanzt vorkommen. Selten zuvor wurde eine Reform so dilettantisch präsentiert: Zuerst wurde sie vom Duo Bartenstein/ Haupt als größter aller Politwürfe hinausposaunt und eine Woche später schon von Herbert Haupt / Jörg Haider wieder ernsthaft infrage gestellt. Eine Volksabstimmung fordern die beiden Blauen: Willst du, blödes Volk, lieber viel, viel länger arbeiten, um viel, viel weniger Pension zu bekommen oder lehnst du, kluges Volk, das von der Koalition auch mit den FPÖ-Stimmen abgesegnete Irrwitzpaket ab?
Reden wir über Politikerpensionen. Okay: Der Herr Bundeskanzler, 58, hat bereits seinen Pensionsanspruch erworben. Der betrüge, grob gerechnet, etwa 13.000 Euro monatlich. Stürbe er, bekäme seine Witwe 60 Prozent davon als Zusatzpension. Bekäme aber der Bundeskanzler in acht Jahren (mit 65) eine Pension von nur 2.300 Euro, dann wäre das auch gerecht.
Wenn Politiker das Volk schröpfen, dann dürfen sie das nur dann tun, wenn sie das Messer zuallererst an sich selbst ansetzen. Also: Pensionsantritt generell mit 60/65 (Frauen/Männer); Beitragssteigerung 1,78 Prozent pro Jahr; 45 Beitragsjahre und Höchstbemessungssumme 2.955,61 Euro. Ergibt brutto etwa 2.300 Euro Höchstpension. Für alle gleich: ASVG, Beamte, Politiker. Das wäre gerecht. Nur das nichts anderes.
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